Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > DOKUMENTE >
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter

Bekanntmachung der öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern
Bekanntmachung der öffentlichen
Liste über die Registrierung
von Verbänden und
deren Vertretern

© DBT

Gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21. September 1972 führt der Präsident des Deutschen Bundestages eine öffentliche Liste, in der Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten, eingetragen werden können.

Grundsätzlich werden nur diejenigen Verbände in die öffentliche Liste aufgenommen, die eine Aufnahme von sich aus beantragt haben. Nicht registriert werden Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts und deren Dachorganisationen sowie Organisationen, deren Interessenvertretung bereits auf überregionaler Basis erfolgt. Gleiches gilt für angeschlossene Verbände eines bereits registrierten Dachverbandes sowie für einzelne Vereine und Einzelfirmen.

Mit der Registrierung sind keine Rechte und auch keine Pflichten verbunden.
Die Eintragung in die Liste begründet gemäß Anlage 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT) keinen Anspruch auf Anhörung oder Ausstellung eines Hausausweises.

Gemäß Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT) sind folgende Angaben für die Registrierung eines Verbandes erforderlich:

  1. Name und Sitz, 1. Adresse mit Telefon- und Telefax-Nummer, E-Mail- und Internetadresse
  2. weitere Adresse,
  3. Vorstand und Geschäftsführung,
  4. Interessenbereich,
  5. Mitgliederzahl,
  6. Anzahl der angeschlossenen Organisationen,
  7. Verbandsvertreter,
  8. Anschrift am Sitz von Bundestag und Bundesregierung.

Diese Angaben sind in ein Formular einzutragen, das auch für Änderungen genutzt werden kann. Dieses "Meldeformular" finden Sie in der rechten Spalte. Das Formular ist zusammen mit der Vereinssatzung (falls der zu registrierende Verband auf einem derartigen Statut beruht) und ggf. einem Auszug aus dem Vereinsregister schriftlich per Post an folgende Adresse zu senden:
Deutscher Bundestag, Parlamentsarchiv, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.

Öffentliche Liste registrierter Verbände [PDF]
(Stand: Mai 2006, Dateigröße: ca. 6 MB. Daher längere Ladezeit)

In Abhängigkeit von Anzahl und Umfang der eingegangenen Änderungen wird eine aktuelle Fassung der öffentlichen Liste der registrierten Verbände erstellt, die Sie hier finden:
Aktuelle Fassung der öffentlichen Liste Externer Link
(Dateigröße: ca. 5 MB. Daher längere Ladezeit)


Kontakt:
Christa Rost, Tel. 030 / 227 35809

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/registrierteVerbaende
Seitenanfang
Druckversion
ZUM THEMA