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Mai 05/1999
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VERFASUNGSGERICHT

Weniger Ausgaben für Investitionen

Einzelplan 19

(in Millionen DM)

Ausgaben

Einnahmen

Verpflichtungs­
ermächtigung

1999

27,88

0,10


0

1998

28,97

0,12


1,00

(hh) Nur geringe Änderungen gegenüber dem Haushaltsplan 1998 weist der Etatentwurf 1999 für das Bundesverfassungsgericht auf. Um 1,21 Millionen DM reduziert werden konnte der Ausgabenansatz, im wesentlichen, weil man die Investitionen von 4,11 Millionen DM auf 2,83 Millionen DM zurückführte.

Die Personalausgaben betragen 21,8 Millionen DM (21,49 Millionen DM) und die sächlichen Verwaltungsausgaben 3,8 Millionen DM (3,71 Millionen DM). ( 14/300 ­ Epl. 19, 14/622, 14/623, 14/624).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9905/9905028b
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