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Mai 05/1999
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JUSTIZMINISTERIUM

Personal verschlingt die meisten Ausgaben

(hh) Im Regierungsentwurf für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz waren zunächst Gesamtausgaben in Höhe von rund 737,39 Millionen DM vorgesehen. Im Laufe seiner Beratungen hat der Haushaltsausschuß den Ausgabenansatz um 6,06 Millionen DM abgesenkt, was einer Erhöhung gegenüber dem vergleichbaren Ansatz des Vorjahres um 40,08 Millionen DM entspricht.

Einvernehmlich beschloß der Haushaltsausschuß im Kapitel des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof die Verwaltungskostenerstattung an die Länder um rund 5,2 Millionen DM auf 8 Millionen DM zurückzuführen.

Das Bundesministerium selbst wird dem Entwurf zufolge Ausgaben in Höhe von 95,55 Millionen DM (87,07 Millionen DM) tätigen können. Davon fließen allein 81,61 Millionen DM (75 Millionen DM) in das Personal. Die sächliche Verwaltung des Ministeriums ist mit knapp 19 Millionen DM (15,89 Millionen DM) ausgewiesen. Den Ausgaben des Ministeriums stehen Gesamteinnahmen in Höhe von 34,19 Millionen DM (40,18 Millionen DM) gegenüber.

Einzelplan 07

(in Millionen DM)

Ausgaben

Einnahmen

Verpflichtungs­
ermächtigung

1999

731,33

462,19


51,68

1998

691,25

442,10


104,86

Im Haushaltsplan des Justizministeriums berücksichtigt sind:

  • der Bundesgerichtshof (Karlsruhe),
  • der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Karlsruhe),
  • das Bundesverwaltungsgericht (Berlin),
  • der Bundesfinanzhof (München),
  • das Bundespatentgericht (München),
  • die Wehrstrafgerichtsbarkeit,
  • das Deutsche Patent­ und Markenamt (München),
  • das Bundesdisziplinargericht (Frankfurt/Main).

Im Zuge des Umzugs von Bonn nach Berlin werden die Investitionsausgaben des Bundesministeriums für den Erwerb von Geräten, Ausstattungs­ und Ausrüstungsgegenständen im Inland von 200.000 DM im Haushaltsjahr 1998 auf nun 6,65 Millionen DM angehoben.

Bei den Allgemeinen Bewilligungen schlagen die von der Bundesrepublik Deutschland zu erstattenden Mehrkosten für die Dienststelle Berlin des Europäischen Patentamts mit 4,44 Millionen DM (4,35 Millionen DM) zu Buche und der Zuschuß zu den Kosten der Deutschen Richterakademie mit 2,79 Millionen DM (2,89 Millionen DM). Für überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung hat die Bundesregierung 1,24 Millionen DM (1,03 Millionen DM) bereitgestellt. Die Kosten des Internationalen Seegerichtshofes in Hamburg, die ebenfalls unter dieses Kapitel fallen, sind mit 34,62 Millionen DM (34,43 Millionen DM) ausgewiesen.

Der Bundesgerichtshof ist mit Ausgaben von 50,13 Millionen DM (51,52 Millionen DM) bedacht worden und der Generalbundesanwalt mit 79,30 Millionen DM (92,99 Millionen DM). Für das Bundesverwaltungsgericht hat die Regierung 49,14 Millionen DM (44,55 Millionen DM) veranschlagt und für den Bundesfinanzhof 23,3 Millionen DM (24,2 Millionen DM).

Das Bundespatentgericht wird dem Entwurf zufolge 50,42 Millionen DM (53,73 Millionen DM) benötigen. Die Wehrstrafgerichtsbarkeit wird zukünftig entfallen, so daß dort keine Ausgaben mehr eingestellt wurden. Das Deutsche Patent­ und Markenamt wird 318,14 Millionen DM (269,75 Millionen DM) ausgeben können. Davon fließen 38,5 Millionen DM (7 Millionen DM) in Baumaßnahmen, 32,2 Millionen DM (32,4 Millionen DM) in Veröffentlichungen und 19,06 Millionen DM (13,02 Millionen DM) in die Verbesserung der Patentdokumentation und ­information mittels elektronischer Datenverarbeitung.

Das Bundesdisziplinargericht wird 4,19 Millionen DM (4,33 Millionen DM) ausgeben können ( 14/300 – Epl.07, 14/607, 14/622, 14/623, 14/624).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9905/9905028a
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