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Mai 05/1999
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PETITIONSAUSSCHUSS

Klare Kompetenzregelungen für Rechtsberater gefordert

(pt) Für "klare" Kompetenzregelungen bei den Rechtsberatern hat sich der Petitionsausschuß eingesetzt. Deshalb beschloß er am 4. Mai einstimmig, die zugrundeliegende Eingabe der Bundesregierung als "Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.

Petitionsausschuss

In der Petition hatte ein Rentenberater kritisiert, daß er ständig "unnötige" Rechtsstreitigkeiten führen müsse, um jede Zulassungskompetenz auf dem Gebiet des Sozialgesetzbuches (SGB) zu erhalten. So sei er zum Beispiel in einem Krankenversicherungsverfahren von der zuständigen Krankenkasse zurückgewiesen worden. Diese Krankenkasse habe, so der Petent, ihre Ablehnung damit begründet, daß dem Sachverhalt eine Krankenversicherungsangelegenheit zugrunde liege – er aber nur auf dem Gebiet der Rentenberatung als Bevollmächtigter zugelassen sei. Für den Petenten war diese Zurückweisung rechtswidrig.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses hielten es übereinstimmend für wenig befriedigend, daß der Umfang der Rechtsberatungserlaubnis für Rentenberater nicht klar genug umrissen sei. Eine deutlichere Abgrenzung des Berufsbildes des Rentenberaters zu anderen Rechtsgebieten solle deshalb bei einer Novellierung des Rechtsberatungsgesetzes erörtert werden. Eine gesetzliche Präzisierung des Berufsbildes des Rentenberaters sei deshalb an der Zeit, meinten die Ausschußmitglieder.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9905/9905048a
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