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Dezember 12/2000
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IM KAMPF GEGEN BSE

Bundestag verbietet Verfütterung von Tiermehl und tierischen Proteinen

(lw) Der Bundestag hat am 30. November ein Verbot der Verfütterung von Tiermehl oder tierischen Proteinen beschlossen. Er folgte damit einer Empfehlung des Agrarausschusses ( 14/4838) vom Vortag zu einem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/4764) an. Die Vorlage wurde bei mehreren Gegenstimmen aus der CDU/CSU, einer Gegenstimme aus der F.D.P. sowie einigen Enthaltungen aus der Union und einer Enthaltung aus der F.D.P. angenommen (siehe auch Seiten 12-16 und 78/79).

Andrea Fischer und Karl-Heinz Funke, rechts Peter Harry Carstensen
Im Agrarausschuss standen Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) und Landwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke (SPD) Rede und Antwort; rechts Ausschussvorsitzender Peter Harry Carstensen (CDU/CSU).

Die Kolitionsfraktionen hatten den Entwurf eingebracht, um die Verbraucher vor der Rinderseuche BSE zu schützen. Im Plenum erklärte Heinrich-Wilhelm Ronsöhr (CDU/CSU), das Gesetz trete eine Kostenlawine los. Er äußerte die Hoffnung, dass der Bund und die Länder so mitfinanzieren würden, dass auf die deutschen Landwirte keine zusätzlichen Kosten zukommen. Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke (SPD) trat für flächendeckende Tests ein, die schnell verbessert werden müssten. Nur über die Tests lasse sich das Vertrauen wieder herstellen.

Die Bundesregierung wolle, dass solche Tests europaweit vorgenommen werden müssten, weil sie sonst in einem gemeinsamen Markt ohne Grenzen wenig Wert im Hinblick auf die Sicherheit der Verbraucher hätten. Zur Frage der Finanzierung sei man übereingekommen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, um eine faire Lastenverteilung zu erreichen.

Nach Meinung von Marita Sehn (F.D.P.) erwarten die Verbraucher, dass alles getan wird, um diese Bedrohung so schnell wie möglich zu beseitigen. Teurer als alles wäre ein nachhaltiger Vertrauensverlust der Verbraucher in Hinblick auf die Sicherheit deutscher Agrarprodukte.

Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) forderte ein deutliches Signal für eine andere Form von Landwirtschaftspolitik. Diese müsse sich viel stärker an den Verbraucherinteressen orientieren. Kersten Naumann (PDS) konstatierte, das Vertrauen in die Landwirtschaft sei durch BSE gebrochen. Die Bewältigung der Krise dürfe nicht nur auf veterinärmedizinische und technisch-organisatorische Konsequenzen beschränkt bleiben.

Wolfgang Wodarg (SPD) erinnerte daran, dass in Deutschland von 1990 bis 1995 86.000 Tonnen Rindfleischkonserven aus Ländern verkauft worden seien, bei denen man überhaupt nicht wisse, was dort verfüttert worden sei. Jeder gefundene BSE-Fall bedeute mehr Sicherheit.

"Auch junge Rinder testen"

Einen Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/4854) nahm der Bundestag einstimmig an. Darin wird die Regierung aufgefordert, sich im EU-Agrarministerrat dafür einzusetzen, dass Erbsen, Bohnen, Kleegras und andere eiweißhaltige Futterpflanzen auf Flächen angebaut werden, die dem Stillegungsprogramm der EU unterliegen. Anträge von CDU/CSU und F.D.P. zur BSE-Problematik überwies das Parlament zur Beratung an den Landwirtschaftsausschuss (siehe Seite 70).

In einer gemeinsamen Sitzung des Agrar- und des Gesundheitssausschusses am 6. Dezember sagte Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Bündnis 90/Die Grünen), dass auch Rinder, die noch nicht 30 Monate alt sind, auf BSE getestet werden sollten. Es sei aber schwierig genug, alle über 30 Monate alten Rinder zu testen, sagte Fischer mit Blick auf die Dringlichkeitsverordnung zur Überprüfung auf BSE. Es hänge davon ab, wann die Bundesländer in der Lage seien, auch jüngere Tiere zu testen.

Sie kündigte an, eine Arbeitsgruppe zur BSE-Problematik einzurichten. Diese solle wissenschaftliche Hilfe in Anspruch nehmen und noch vor Weihnachten tagen. Ferner erklärte die Ministerin, die von der EU beschlossene Kennzeichnungspflicht für Rindfleisch müsse bald umgesetzt werden.

Ihr Kollege Funke sprach sich in der gleichen Sitzung dafür aus, die zeitliche Befristung des vom EU-Agrarrat beschlossenen Verbots der Verfütterung von Tiermehl aufzuheben. Es sei nicht sinnvoll, das Verbot nur bis 30. Juni 2001 auszusprechen. Er gehe davon aus, dass die EU-Mitglieder das Verbot verlängern werden, so Funke.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012017
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