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Europarat
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Die Parlamentarische Versammlung


Foto: Foto: Europarat in Strassburg, Sitzungssaal, 1963
Sitzungssaal im Europahaus, 1963
© dpa
Die Parlamentarische Versammlung war das erste parlamentarische Gremium auf europäischer Ebene nach dem Zweiten Weltkrieg und stellt heute das größte politische Forum Europas dar. Ihr gehören inzwischen 315 Parlamentarier aus den Mitgliedstaaten und ebenso viele Stellvertreter an. Der Deutsche Bundestag ist mit einer 18-köpfigen Delegation und ebenso vielen Stellvertretern vertreten. Zu den Aufgaben der Versammlung gehört es insbesondere, die Arbeiten des Ministerkomitees parlamentarisch zu begleiten und eigene politische Anstöße zu geben. Ein wesentlicher Teil dieser Arbeit liegt in der Ausarbeitung europäischer Abkommen und Konventionen zur Rechtsharmonisierung in den Mitgliedstaaten, zu denen die Parlamentarische Versammlung eine Reihe von Initiativen ergriffen hat. Hierzu gehören aus jüngster Zeit der Entwurf der Versammlung für ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das die Rechte nationaler Minderheiten regelt. Ein weiteres Beispiel ist der vom Ministerkomitee vorgelegte Entwurf zu einer Biomedizin-Konvention, zu der die Versammlung umfangreiche Korrekturen für einen stärkeren Schutz der Betroffenen vor entsprechenden medizinischen Eingriffen gefordert hat. Auch die gegenwärtige Ausarbeitung einer Konvention betreffend den Menschenhandel geht auf eine Initiative der Versammlung zurück.

Daneben richtet die Parlamentarische Versammlung Empfehlungen zu den unterschiedlichsten Politikbereichen - mit Ausnahme von Verteidigungsfragen - an das Ministerkomitee sowie an die Regierungen der Mitgliedstaaten. Die Themen reichen von der Lage in Tschetschenien und der Bundesrepublik Jugoslawien über die europäische Gesundheits- und Sozialpolitik bis hin zur Wirtschaftsreform und Situation der Kernkraftwerke in Mittel- und Osteuropa sowie der europäischen kulturellen Zusammenarbeit.

Zu diesem Zweck treten die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung viermal im Jahr in Straßburg zu einer mehrtägigen öffentlichen Sitzung zusammen, um die von den zehn ständigen Fachausschüssen vorbereiteten Empfehlungen abschließend zu beraten. Die Ausschußsitzungen finden sowohl während der genannten Tagungen als auch während des ganzen Jahres in Abständen von ca. 6-8 Wochen in einem der Mitgliedstaaten des Europarates statt. Durch ihre Arbeiten wirken die Parlamentarier einerseits auf das Ministerkomitee ein, setzen andererseits aber auch diese Arbeiten in den nationalen Parlamenten fort, indem sie dort Initiativen zur Umsetzung der Beschlüsse der Parlamentarischen Versammlung an die Adresse ihrer Regierungen ergreifen.

Ein besonderes Verdienst der Parlamentarischen Versammlung ist die Einbindung von Parlamentariern aus Mittel- und Osteuropa in ihre Arbeiten. So hat sie bereits 1989 als erste europäische Versammlung einen Sondergaststatus für Parlamente aus Reformstaaten in Mittel- und Osteuropa eingeführt. Dadurch können auch Parlamentarier-Delegationen aus diesen Ländern in der Parlamentarischen Versammlung mitwirken, - allerdings ohne Stimmrecht -, soweit sie sich auf dem Wege zur Demokratie befinden, die Voraussetzung für eine Vollmitgliedschaft aber noch nicht erfüllen. Über diesen Weg sind inzwischen die meisten mittel- und osteuropäischen Staaten Mitglied im Europarat geworden.

Damit hat sich die Parlamentarische Versammlung auch zu einem Forum für die neuen Demokratien entwickelt und trägt dadurch sowie durch ihre Hilfsleistungen bei den politischen, gesetzgeberischen und verfassungsrechtlichen Reformen wesentlich zur Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in diesen Ländern bei. Hierzu gehört neben ihrem Mitwirken an der Vorbereitung und Beobachtung von Parlamentswahlen insbesondere auch das Überwachungsverfahren, das sie zur Überprüfung der Einhaltung der Standards des Europarates anläßlich der Aufnahme der neuen Demokratien eingeführt hat, da der Reformprozeß mit dem Beitritt noch keineswegs abgeschlossen ist. Dieses Monitoringverfahren hat mit der Aufnahme Russlands besondere aktuelle Bedeutung erlangt. Überwacht werden können aber auch die alten Mitglieder: So wurde z. B. ein Monitoring-Verfahren für die Türkei eröffnet.
Quelle: http://www.bundestag.de/internat/europarat/geschichte/geschichte2
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