Online im Bundestag zum Thema "Deutsche Menschenrechtspolitik auf dem Prüfstand"
Am Donnerstag, den 12. September 2002 stellten sich fünf Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe in einer Online-Konferenz des Deutschen Bundestages interessierten Nutzern zum Thema:
"Deutsche Menschenrechtspolitik auf dem Prüfstand"
Die aktuelle Nachrichtenlage, insbesondere die besorgniserregende Situation im Nahen Osten und die internationalen Spannungen in der Irak-Diskussion machen deutlich, wie drängend Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfsleistungen sind.
In der 14. Wahlperiode wurde der Ausschuss erstmals als
ständiger Ausschuss eingesetzt. In den Jahren zuvor gab es
lediglich einen Unterausschuss "Menschenrechte und humanitäre
Hilfe", der beim Auswärtigen Ausschuss angesiedelt war. Der
Unterausschuss hat sich ausschließlich mit internationalen
Themen befaßt.
Mit der Umstrukturierung in der 14. Wahlperiode hat das Parlament
deutlich gemacht, dass es der neben internationalen auch der
nationalen Menschenrechtspolitik einen hohen politischen
Stellenwert beimißt. Menschenrechtspolitik ist eine
Querschnittsaufgabe und wird nunmehr auch so wahrgenommen. Der 14.
Bundestag hat mit diesem entscheidenden Schritt zugleich eine
wichtige Vorreiterrolle in Europa eingenommen: Der deutsche
Menschenrechtsausschuss war der erste parlamentarische Ausschuss
dieser Art in Europa.
Welche Schwerpunkte setzt der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe?
Das Arbeitsfeld des Ausschusses umfaßt ein breitgefächertes Themenspektrum: In der vergangenen Legislaturperiode hat sich der Ausschuss vor allem mit den Themen Menschenrechten im Anti-Terror-Kampf, der Stärkung der Frauen? und Kinderrechte, der Folterbekämpfung sowie der Problematik der nichtstaatlichen und geschlechtsspezifischen Verfolgung befaßt. Im Mittelpunkt der Beratungen standen zudem u.a. wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Asylfragen und Minderheitenschutz.
Wie erfolgreich war die Arbeit des ersten ständigen Menschenrechts-ausschusses?
Die Wertschätzung des Ausschusses ist im Verlauf der Legislaturperiode spürbar gestiegen. Das wird insbesondere an der zunehmenden Zahl der Federführungen bei der Beratung von Vorlagen deutlich. Darüber hinaus haben zentrale Stellungnahmen des Ausschusses Eingang in Beschlüsse des Deutschen Bundestages gefunden. Das gilt etwa für die Beteiligung deutscher Soldaten am NATO- Einsatz in Mazedonien oder den Rüstungsexportbericht.
Des weiteren wurden humanitäre Grundsätze sowohl in
der Flüchtlingspolitik als auch im Zuwanderungsgesetz
berücksichtigt. Der Ausschuss hat sich auch erfolgreich
für Etaterhöhungen im Bereich der Menschenrechte und
humanitären Hilfsleistungen eingesetzt und war maßgeblich
an der Einrichtung des Deutschen Instituts für Menschenrechte
beteiligt.
Auch auf Landesebene hat sich die Ausschussarbeit ausgezahlt: Der
Berliner Senat ist vor kurzem dem Appell der Ausschussmitglieder
zum vorläufigen generellen Abschiebestopp für
tschetschenische Flüchtlinge nachgekommen.
Welchen Herausforderungen muss sich die deutsche Menschenrechtspolitik künftig stellen?
Drängende Probleme bleiben weiter bestehen. Menschenrechte und humanitäre Hilfe haben die Unterstützung aufmerksamer Fürsprecher weiter dringend nötig. Menschenrechte sind immer wieder von Rückschlägen bedroht, das zeigt die aktuelle Situation der Menschenrechte im Anti-Terror-Kampf sehr deutlich. Das Bewußtsein für ihre Bedeutung muss im nationalen und internationalen Bereich weiter geschärft werden. Das gilt ebenso für den Ausbau der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und für den Kampf gegen die Unkultur der Straflosigkeit.
Fotografien der Online-Konferenz vom 12. September 2002
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- Carsten Hübner, PDS
Herr Hübner hat an der Online-Konferenz nicht teilgenommen!