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Digitaler Bilderdienst/Bildarchiv
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Nutzungsbedingungen

  1. Der Deutsche Bundestag hat alle Nutzungsrechte von den Urhebern der digitalen Bilder erworben, soweit nicht Gegenteiliges, z.B. in den begleitenden Bildinformationen, angegeben ist.

  2. Die Bildinformationen und die darin enthaltenen Nutzungs- und Verwendungsbeschränkungen sind zu beachten. Für die aus der Nichtbeachtung resultierenden Schäden haftet der Nutzer. Er hat den Deutschen Bundestag insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen.

  3. Die Bilder können grundsätzlich kostenfrei heruntergeladen und im Rahmen parlamentarischer Berichterstattung für folgende Zwecke genutzt werden:
    · Presseveröffentlichungen
    · Veröffentlichungen in Printmedien
    · Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen
    · Online- und multimediale Veröffentlichungen
    Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.

  4. Der Nutzer hat die digitalen Bilder nach Verwendung umgehend zu löschen. Eine elektronische Speicherung von Bilddaten zur Eigenarchivierung ist nicht gestattet.

  5. Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation der digitalen Bilder die über Farbkorrekturen, Ausschnitte und Verkleinerungen hinausgehen, ist unzulässig und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens des Deutschen Bundestages erlaubt. Ebenso darf das digitale Bild nicht in einem sinnentstellten Zusammenhang wiedergegeben werden.

  6. Eine Entstellung des urheberrechtlichen geschützten Werks in Bild, Wort bzw. jeglicher anderen Form, z.B. durch Nachfotografieren, zeichnerische Verfälschung, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht zulässig. Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Betextung.

  7. Die Presse ist insbesondere zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Die Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials umfasst nicht die Zusicherung, dass die abgebildeten Personen, die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken oder die Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Nutzer. Er hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen selbst zu beachten. Bei Missachtung solcher Rechte ist allein der Nutzer etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.

  8. Der Deutsche Bundestag behält sich vor, dem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder einer wesentlichen Nutzungsverletzung nachzugehen.

  9. Bei Verwendung des digitalen Bildes ist die Quelle "Deutscher Bundestag/Name des Fotografen bzw. Name der Agentur" anzugeben. Dies gilt auch für elektronische Publikationen (z.B. Webseiten). Von jeder Veröffentlichung im Druck ist dem Parlamentsarchiv ein Belegexemplar unaufgefordert und kostenfrei zuzusenden:
    Deutscher Bundestag, Referat ID 2 - Parlamentsarchiv, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Kontakt:
Sylvia Bohn

Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/archiv/sachgeb/bilda/bildnutz
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