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Europäische Union (EU)

Die Europäische Union (EU) ist ein Verbund aus 25 Mitgliedstaaten mit 457 Millionen Einwohnern. Die EU ist keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Länder bleiben unabhängige, souveräne Nationen, die aber ihre Hoheitsrechte bündeln. Fragen von gemeinsamem Interesse treffen sie demokratisch und geben dazu Befugnisse an die von ihnen geschaffenen europäischen Institutionen (Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission, Europäischer Gerichtshof und Europäischer Rechnungshof) ab.

Die EU geht aus mehreren Europäischen Bündnissen seit 1951 hervor und basiert auf dem Vertrag von Maastricht von 1993. Die EU beruht als Dachorganisation auf den drei Säulen Europäischen Gemeinschaften, gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.

Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/glossar/181214c
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