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Konstruktives Mißtrauen

Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder (zur Zeit 308) eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss diesem Ersuchen entsprechen. Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen (Artikel 67 des Grundgesetzes).

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999, aktualisiert Juli 2006

Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/glossar/181517
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