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Regierungserklärung

Während seiner Amtszeit gibt der Bundeskanzler vor dem Bundestag eine Regierungserklärung ab, in der dem Parlament die Politik der Regierung während der Legislaturperiode vorgestellt wird. Die Regierungserklärung hat keine juristische, wohl aber eine bedeutende verfassungspolitische Verbindlichkeit für Parlament und Regierung. Während der Legislaturperiode kann die Bundesregierung von sich aus Erklärungen durch den Bundeskanzler oder die Minister(innen) zu aktuellen politischen Themen vor dem Parlament abgeben. Sie kann jedoch vom Bundestag nicht verpflichtet werden Erklärungen abzugeben.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/glossar/181619
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