Recht. Das Mindestalter für die Teilnahme an bewaffneten Konflikten und von Personen in Streitkräften eines Vertragsstaates, die unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen dürfen, soll verbindlich auf 18 Jahre angehoben werden. Dies sieht ein am 6. September 2000 in New York unterzeichnetes Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes auch bei bewaffneten Konflikten vor. Zur Ratifikation hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (15/3176) vorgelegt. Noch gilt als Mindestalter für die Teilnahme an bewaffneten Konflikten und für die Zugehörigkeit zu den Streitkräften eines Vertragsstaates ein Alter von 15 Jahren. Der Bundesrat hat am 13. Mai beschlossen, keine Einwendungen zu erheben. bob