Recht. Zur Übertragung der Zuständigkeit für Streitigkeiten über Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende und von Sozialhilfeangelegenheiten auf die Sozialgerichte hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (15/3169) vorgelegt, der aus Sicht der Regierung die notwendigen Folgeregelungen enthält. Außerdem eröffne er den Ländern im Rahmen des geltenden Verfassungsrechts die Möglichkeit, Aufgaben der Sozialgerichtsbarkeit von besonderen Spruchkörpern der Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit wahrnehmen zu lassen. Diese Option sei nur solange erforderlich, bis durch entsprechende Personalmaßnahmen wie beispielsweise Neueinstellungen und Versetzungen von Richtern die Aufgaben bei den Sozialgerichten selbst wahrgenommen werden können. Die Bundesrat hat am 14. Mai erklärt, das Gesetz bedürfe seiner Zustimmung. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. bob