Entwicklungszusammenarbeit. Mit den Stimmen der Regierungsmehrheit gegen das Votum der antragsstellenden CDU/CSU-Fraktion sowie der FDP hat der Bundestag am 27. Mai den Unionsantrag abgewiesen, nach der Neuwahl in Argentinien die Entwicklungszusammenarbeit mit Argentinien und Uruguay zielgerichtet fortzuführen (15/1015). Das Parlament folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (15/2706).
Die CDU/CSU hatte dargelegt, die Argentinienkrise habe nicht nur Argentinien sondern auch Uruguay in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht. Der Verarmungsprozess habe breite Bevölkerungsschichten erfasst, weshalb es dringend geboten sei, die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit beiden Ländern fortzusetzen. Die SPD erklärte, die mit beiden Regierungen vereinbarte Beendigung der bilateralen Zusammenarbeit sei sinnvoll. Es gebe viele Wege, Argentinien und Uruguay zu unterstützen. Dies gelte besonders hinsichtlich der Verbesserung von Handelsbedingungen im Rahmen der WTO. wol