Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 10 / 01.03.2004
bob

Abstimmung mit den Ländern bei den Düngemitteln steht noch aus

Antwort auf Große Anfrage

Verbraucherschutz. Eine abschließende Abstimmung des von Bundesumweltministerium (BMU) und Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) erstellten Konzepts "Gute Qualität und sichere Erträge" mit den Ländern steht noch aus. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2535) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion (15/1627).

Die Tatsache, dass Kuper und Zink essentielle Spurennährstoffe für Menschen, Tiere und Pflanzen sind, ist in der Wissenschaft "unstrittig". Einträge dieser Stoffe im ökologischen Landbau erfolgten vor allem über Pflanzenschutzmittel und über Düngemittel. Die Möglichkeit der Verwendung dieser Komposte im Öko-Landbau sei nur zulässig, wenn der Bedarf von der Kontrollstelle oder -behörde anerkannt ist und nur für eine Übergangszeit bis zum 31. März 2006. Erkenntnisse über unzulässig hohe Kupfereinträge im ökologischen Landbau lägen der Bundesregierung im Übrigen nicht vor.

Die Regierung teilt des Weiteren mit, sie strebe eine gleichwertige Behandlung der organischen Düngemittel an. Hierfür schlügen das BMU und das BMVEL nicht nur für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung neue Grenzwerte vor, sondern auch für die Verwertung von Bioabfällen und für landwirtschaftliche Wirtschaftsdünger.

Die Vorschläge für neue Grenzwerte in der Klärschlammverordnung orientierten sich an dem Ziel, dass es durch Düngemittelanwendung zu keiner Schadstoffanreicherung über die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung hinaus kommen soll. Somit gälten nach dem Konzept rechnerisch für alle organischen Düngemittel die gleichen Maßstäbe.

Die Bundesregierung geht im Übrigen davon aus, dass im Falle eines Verzichtes auf die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung ausreichend Kapazitäten für die Verbrennung der Klärschlämme vorhanden sein werden oder rechtzeitig geschaffen werden können. Die gelte umso mehr, da die Einführung der neuen Grenzwerte und die damit verbundenen Einschränkungen der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung mit einer angemessenen Übergangsfrist erfolgen dürften.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.