Finanzen. Erstinvestitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen in Ostdeutschland sollen über das Jahr 2004 hinaus gefördert werden können. Dazu hat der Bundestag am 4. März einen Entwurf des Bundesrates für ein Investitionszulagengesetz 2005 (15/2249) einstimmig in geänderter Fassung angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses vom Vortag (15/2605).
Gefördert werden können Investitionen, die nach der Verkündigung des Gesetzes, voraussichtlich Mitte dieses Monats, und vor 2007 begonnen und nach 2004 und vor 2007 beendet worden sind. Eine Beendigung ist auch noch 2007 möglich, wenn zuvor schon Teilherstellungskosten entstanden sind oder im Falle eines Kaufs Teillieferungen vorgenommen wurden. Besonders förderungsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen.
Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, alle nach 2003 begonnenen förderwürdigen Investitionen einzubeziehen, was die EU-Kommission nicht genehmigt hätte. Daher hatte die Koalition im Ausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, der zwar dazu führt, dass in den ersten zweieinhalb Monaten dieses Jahres begonnene Investitionen nicht gefördert werden können, dafür aber ein Investitionsstau aufgrund einer beihilferechtlichen Prüfung durch Brüssel vermieden werde. Die Union hatte sich beim Änderungsantrag enthalten.
Geändert hatte der Ausschuss auch, dass Nutzungsüberlasser, die nicht dem verarbeitenden Gewerbe angehören oder produktionsnahe Dienstleistungen erbringen, die Investitionszulage nur erhalten, wenn sie in vollem Umfang auf das Nutzungsentgelt angerechnet worden ist. Ferner hatte der Ausschuss eine Vorschrift gestrichen, die zu einer Förderlücke bei 2004 bestellten und gelieferten, aber erst 2005 betriebsbereiten Investitionsgütern geführt hätte. Das Gesetz führt im Jahr 2006 zu Steuermindereinnahmen von 360,7 Millionen Euro.