Recht. Die geplante Novellierung des Betreuungsrechts (15/2494) mit der Einführung eines Pauschalsystems beim Zeitbudget und bei der Bezahlung des Betreuungsaufwands mit einem Stundensatz von 31 Euro bleibt umstritten.
Bei einer zweiten Anhörung des Rechtsausschusses zu diesem Gesetzesprojekt am 16. Juni verteidigte Klaus Maier von der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe Betreuungsrecht diese Reform als notwendige Maßnahme zur Begrenzung der in diesem Bereich deutlich gestiegenen staatlichen Ausgaben.
Maier sagte, es habe in keinem anderen staatlichen Bereich derart massive Kostenerhöhungen wie bei der Betreuung gegeben. In Hessen seien die Ausgaben von 7,3 Millionen Euro im Jahr 1996 auf 31,2 Millionen Euro 2003 angewachsen. Die Steigerungsraten in den vergangenen drei Jahren betragen nach Maiers Statistik im Schnitt rund zehn Prozent. Diese Zahlen seien im Prinzip auf andere Bundesländer übertragbar, erklärte Maier.
Die Sachverständigen von Berufsvereinigungen und Sozialverbänden äußerten hingegen Kritik an der Novellierung des Gesetzes, das die rechtliche Betreuung einer wachsenden Zahl vor allem älterer Menschen regelt, die ihr Leben aufgrund einer geistigen Beeinträchtigung teilweise oder gänzlich nicht mehr selbst verantworten können. Als Folge der Gesetzesänderung befürchtet zum Beispiel Holger Lieszseld vom Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt eine "Gefährdung der Betreuungsqualität".