Den Mitgliedstaaten bietet diese den Angaben zufolge die Möglichkeit, Maßnahmen gegen das "unbeabsichtigte Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in anderen Produkten" zu ergreifen.
Änderungsbedarf an Details des Gesetzes ergab sich nach den Worten der Sozialdemokraten als Folge einer dazu am 14. Juni veranstalteten Anhörung. So habe man insbesondere bei der Einrichtung von Standortregistern, bei der guten fachlichen Praxis sowie den Haftungsregelungen Korrekturen oder Klarstellungen vorgenommen. Ziel der Bundesregierung ist es eigenen Angaben zufolge, die Koexistenz landwirtschaftlicher Erzeugungsformen wie des konventionellen Landbaus, des Ökolandbaus neben dem Anbau von gentechnisch veränderten Organismen zu gewährleisten.
Ein zentrales Element sei in diesem Zusammenhang die Einrichtung von Standortregistern, anhand derer sich Betroffene über den geplanten Anbau von GVO informieren können. Während der öffentlichen Anhörung zur Gentechniknovelle waren die Fristen für den Eintrag ins Standortregister bei Freisetzungen wie auch für den kommerziellen Anbau von GVO als zu kurz moniert worden. Auch wurde für ein zentral einzurichtendes Bundesregister und gegen Landesregister plädiert.
In diesem Punkt hat sich die Koalition im veränderten Gesetzestext auf eine Bundesbehörde festgelegt. Ihr muß der Anbau von GVO frühestens neun Monate, spätestens aber drei Monate vorher gemeldet werden muss. Auch die genehmigten Freisetzungen von GVO sind ihr vom Betreiber frühestens zwei Wochen, spätestens aber drei Werktage vor der Freisetzung anzuzeigen und werden dann in einem Bundesregister erfasst. Ferner soll die zuständige Bundesbehörde aus dem nicht allgemein zugänglichen Teil des Registers Auskunft auch über die personenbezogenen Daten erteilen, allerdings wird dies an den Nachweis eines berechtigten Interesses gebunden.
Verfahren beschleunigen
Entscheidungen über Freisetzungen sollen nach dem geänderten Gesetzestext im Benehmen statt im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz, dem Robert-Koch-Institut sowie dem Bundesinstitut für Risikobewertung getroffen werden. Damit erhoffe man sich eine Verfahrensbeschleunigung, hatte die SPD bei den abschließenden Ausschussberatungen erläutert. Sie verwies darauf, dass die Änderungen insbesondere organisatorische Details des Gesetzesvorhabens betreffen und ihr an einem "Beschleunigungseffekt" gelegen sei. So bedürften die vorgenommenen Klarstellungen nicht der Zustimmung durch den Bundesrat, wenngleich zahlreiche Anregungen der Länderkammer in den Gesetzestext aufgenommen worden seien.
In ihrem bei den Ausschussberatungen angenommenen Entschließungsantrag spricht sich die Koalition ferner dafür aus, dass bei der Kostenverteilung nach dem Verursacherprinzip verfahren wird. Außerdem soll die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene für EU-weit verbindliche Haftungs- und Koexistenzregelungen einsetzen.
Keine Mehrheit erzielten drei Anträge der FDP zur grünen Gentechnik (15/1825, 15/2352 und 15/2979) sowie ein Antrag (15/2822) und ein Entschließungsantrag der CDU/CSU (15/3348). Darin bekräftigt die Union ihre Ablehnung gegenüber den von ihr als "überbürokratisch, wissenschaftsnegierend und staatsfern" bewerteten Regelungen der Gentechnik-Novelle.
Wie sie in ihrem Antrag (15/2822) darlegt, handelt es sich bei der so genannten grünen Gentechnik um eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Gefordert hatte sie unter anderem, dass ein Landwirt im Falle von Auskreuzungen auf eine Nachbarfläche nur dann haften soll, wenn er die Anforderungen an die gute fachliche Praxis nicht eingehalten hat.
Die FDP verwies in ihrem Antrag (15/2979) darauf, dass die Gentechnik weltweit seit zehn Jahren bereits auf mehr als 60 Millionen Hektar genutzt werde. Sie war bei der Haftungsfrage für die Einrichtung eines Fonds eingetreten. Verurteilt haben die Liberalen die Zerstörung von Versuchsfeldern.