Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 26 / 21.06.2004
sas

Grenzüberschreitende Projekte stehen im Vordergrund

Novellen für Ausbau von Schiene und Straße im Ausschuss gebilligt

Verkehr und Bauwesen. Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Juni das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes sowie das Fünfte Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes in veränderter Form gebilligt. Für beide Vorhaben votierten die Koalitionsfraktionen, dagegen stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und FDP.

Im Zuge der Ausschussberatungen, die am 12. November 2003 begannen, erklärte die SPD, mit den Novellen werde deutlich, dass man die integrierte Verkehrspolitik wichtig nähme. Voran gebracht würden im Schienenverkehr insbesondere die internationalen Projekte, weil die Chance der Schiene im grenzüberschreitenden Verkehr liege. Auf diesen habe die Koalition einen Schwerpunkt gelegt. Mit der EU-Osterweiterung entstehe ein interessanter Verkehrsmarkt, auf dem die Schiene eine Rolle spielen müsse. Auch bekräftigte sie ihre Absicht, den Güterverkehr nachhaltig auf die Schiene zu verlagern und eine Überlastung des Straßennetzes zu vermeiden. Wenn jetzt ein größerer Anteil der Schieneninvestitionsmittel in das Bestandsnetz fließe, zeige dies deutlich, wo die Defizite in der Vergangenheit lagen, so die SPD. Die Unionsfraktion äußerte Skepsis, ob die als neue Vorhaben im "vordringlichen Bedarf" eingestuften Projekte bis 2015 tatsächlich realisiert würden angesichts der seit 1999 reduzierten Mittel. Außerdem machte sie sich dafür stark, die Verbindungen zu den EU-Beitrittsländern zu stärken. Insbesondere die Anbindung nach Polen sei von Bedeutung, deshalb habe man einem Antrag der Koalitionsfraktionen für eine höhere Einstufung des Projektes zugestimmt. Zudem warben die Abgeordneten für Unterstützung der Hochgeschwindigkeitsverbindung Dresden-Prag, damit dort eine leistungsstarke und schnelle Verbindung für die Achse Berlin-Dresden-Prag-Südosteuropa geschaffen werde. Bündnis 90/Die Grünen bemerkten, sie hätten zwar einigen Änderungsanträgen der Unionsfraktion aufgeschlossen gegenüber gestanden, allerdings gelte es auf die Finanzierbarkeit zu achten. Zum ersten Mal würde nun ein höherer Betrag für den Erhalt des Schienennetzes aufgewendet als für den Neu- und Ausbau. Nach Auffassung der FDP ist es unrealistisch anzunehmen, dass der Verkehrsträger Schiene seine Leistung in den nächsten zehn Jahren verdoppeln wird. Sie teilte die Einschätzung, dass künftig deutlich mehr in den Erhalt der Schiene investiert werden müsse.

Verändert wurde im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege etwa bei den internationalen Projekten die Ausbaustrecke München-Mühldorf-Freilassing-Grenze in der dritten Baustufe, in die auch der Abzweig Tüßling-Burghausen aufgenommen wurde. Zu den internationalen Projekten wurde die Ausbaustrecke Berlin-Ducherow-Swinemünde-Ahlbeck bis zur deutsch-polnischen Grenze hinzugefügt.

Änderungen beim Fernstraßenausbau betreffen etwa die Ortsumgehungen für die B3 bei Sinzheim in Baden-Württemberg, die neu in den weiteren Bedarf aufgenommen wurde. Änderungen bei der Einstufung der Dringlichkeit gelten für die B 101 bei Annaberg-Buchholz sowie die Ortsumgehung Schlettau in Sachsen, die als weiterer Bedarf mit Planungsrecht eingestuft wurden.


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