Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 26 / 21.06.2004
mik

Subventionen begrenzen

Keine Mehrheit für Gesetzentwurf der FDP

Haushalt. Abgelehnt hat der Haushaltsausschuss am 16. Juni mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Union einen Gesetzentwurf der FDP (15/2061) zur Begrenzung, Befristung und degressiven Gestaltung von Subventionen. Danach sind die Subventionen in Deutschland seit Anfang der 90-er Jahre von 40,3 Milliarden Euro auf 58,7 Milliarden Euro angestiegen. Sie hätten damit ein "nicht mehr hinnehmbares Ausmaß" angenommen. Um künftig auf eine breit angelegte Eindämmung der Subventionen hinzuwirken, müssten gesetzliche Zwänge geschaffen werden, heißt es. So sei festzulegen, dass Subventionen befristet, degressiv gestaltet und grundsätzlich als Finanzhilfen statt als Steuervergünstigungen gewährt würden. Eine Gewährung könne nur zulässig sein, wenn Zwecke, die im besonderen öffentlichen Interesse lägen, ohne Subventionen nicht erfüllt werden könnten. Subventionen müssten zukünftig auf begründete Ausnahmen beschränkt werden. Deshalb müsse vor Vergabe einer Subvention präzise deren Zulässigkeit, die Empfänger, die Höhe, die Befristung und die Degressivität der Subvention dargelegt werden.

Die Koalitionsfraktionen wiesen im Ausschuss darauf hin, dass es eine entsprechende Gesetzesregelung bereits gebe und die Finanzhilfen zurückgegangen seien. Nach ihrer Meinung muss der Subventionsbegriff definiert werden. Die FDP betonte, dass es nicht weiterhin gehe, dass lediglich "am Gürtel des anderen herum genestelt" wird. Die Union sieht sich "grundsätzlich" auf einer Linie mit dem Antragsteller. Wegen materieller Unklarheiten stimmten die Abgeordneten jedoch "noch nicht" zu. Zur Kenntnis genommen hat der Ausschuss den 19. Subventionsbericht der Bundesregierung (15/1635).


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.