Familie. Mit der versprochenen Förderung einer bedarfsgerechten Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren soll umgehend begonnen werden. Dies fordert die FDP in einem Antrag (15/3512) von der Bundesregierung.
Außerdem soll die Regierung kurzfristig ein von den Einsparungen aus dem so genannten Hartz-IV-Gesetz unabhängiges, solides Finanzierungskonzept für ihre angekündigte Unterstützung zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder der genannten Altersgruppe vorlegen. Darüber hinaus wollen die Liberalen sichergestellt wissen, dass die Regierung im Entwurf für ein "Tagesbetreuungsausbaugesetz" ein verlässliches Finanzierungskonzept vorsieht. Den Ländern und Kommunen dürften keine neuen oder erweiterten Aufgaben durch Bundesgesetz auferlegt werden, ohne dass die Finanzierung gesichert ist, so die Antragsteller.
In der rot-grünen Koalitionsvereinbarung von 2002 seien zahlreiche Maßnahmen für eine bessere Kinderbetreuungssituation angekündigt worden, begründet die FDP ihre Initiative. Bisher habe sich die Situation aber nicht verbessert und von einer finanziellen Förderung des Bundes zum Ausbau der Kinderbetreuung ab dem Jahr 2004 sei nicht mehr die Rede.
Statt dessen, so die Fraktion, soll diese Förderung nun nach regelmäßigen Aussagen der Regierung im Jahr 2005 beginnen, wenn die Kommunen jährlich aus den Einsparungen durch Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe 1,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung behalten dürfen. Allerdings gingen die Kommunen oder deren Verbände davon aus, dass Hartz IV ihnen nicht Entlastungen, sondern Mehrbelastungen in Milliardenhöhe bringen wird. mar