Wirtschaft und Arbeit. Die Lage der Bürger in den Steinkohlerevieren an Saar und Ruhr will die FDP-Fraktion in den Fokus rücken. In einem Antrag (15/3509) heißt es, die Bundesregierung solle in Gesprächen mit Nordrhein-Westfalen und dem Saarland darauf hinwirken, dass in Genehmigungsverfahren die Belange von Bürgern berücksichtigt werden, die von Bergschäden betroffen sind und Vorsorgemaßnahmen erwarten. Auch sollten die Rechte der Oberflächeneigentümer gestärkt werden. Dazu solle die Regierung in Absprache mit den Ländern sowie den Bergbaubehörden prüfen, inwieweit eine Gesetzesnovelle diese Rechte stärken kann. Rechtsgrundlage für Vorsorgemaßnahmen, die sich für Leben, Gesundheit und Sachgüter sowie für den Ausgleich unvermeidbarer Schäden durch den Bergbau ergeben, sei das Bundesberggesetz. Zuständig für den Vollzug des Gesetzes seien die Länder, wenn es um einen Ausgleich zwischen den "berechtigten Interessen" der Betroffenen geht. Dies gelte vor allem im Hinblick auf die Entwick-lungen beim Abbau der heimischen Steinkohle im Saarland und in Nordrhein-Westfalen. Neben dem Bundesberggesetz müssten weitere Regelungen im Umweltrecht und im Bundesraumordnungsrecht bei einem Interessenausgleich oder einer Konfliktlösung angewandt werden. Die Rechte der Bürger seien dort zu stärken, wo ihre Interessen als Bodeneigentümer nicht gehört würden. vom