Verbraucherschutz. Der Bundestag hat am 26. November das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts (15/3657) in geänderter Fassung verabschiedet. Dabei folgten die Parlamentarier einer Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses (15/4244). Für die Neufassung stimmten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierten CDU/CSU und FDP. Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der Union (15/4252) und der FDP (15/4253) dazu.
Die Bundesregierung verbindet mit der Neuordnung des Lebens- und Futtermittelrechts das Ziel, in Einklang mit einem Ansatz der Europäischen Kommission zu kommen, die mit ihrem Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit auch die Lebensmittel liefernden Tiere einzuschließen plant. Dabei sollen eine Reihe von Gesetzen abgelöst und Regelungen, die bislang in einer Vielzahl von Gesetzen enthalten sind, gebündelt werden. Nach Regierungsangaben entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Kosten für die Erzeuger und die übrigen Wirtschaftsbeteiligten. Sie erwartet keine Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau. Bei seiner Beratung im Verbraucherschutzausschuss war vor allem die umfassende Informationspflicht bei der Opposition in die Kritik geraten. Danach sollten Verbraucher freien Informationszugang zu Ausgangsstoffen und den zu ihrer Gewinnung angewandten Verfahren erhalten (siehe Das Parlament Nr. 47, Seite 6).
Die Union hatte in ihrem Entschließungsantrag einer Neuordnung des Lebens- und Futtermittelrechts zwar grundsätzlich zugestimmt, kritisierte aber, dass dies zu einem "schwer überschaubaren Regelwerk" führe, das den praktischen Umgang für den Rechtsanwender gegenüber dem bisherigen Zustand deutlich erschwere. Sie pochte deshalb darauf, die Struktur des Gesetzes grundlegend zu überarbeiten. Außerdem wollte sie einen Anspruch auf Verbraucherinformation während eines laufenden Verwaltungsverfahrens ausschließen.
Die Liberalen hatten ebenfalls eine grundlegende Überarbeitung verlangt. Eine unkommentierte Verbreitung von Daten durch Behörden trage nicht zu einer besseren Information der Verbraucher bei, hieß es. Aufzuheben sei das wettbewerbsverzerrende Verbot der Verfütterung von tierischen Fetten. sas