Bundestagsnachrichten. Die Visaerteilungspraxis der deutschen Auslandsvertretungen, insbesondere in Moskau, Kiew, Tirana und Pristina, soll auf den parlamentarischen Prüfstand. Die CDU/CSU-Fraktion fordert deshalb in einem Antrag (15/4285) die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Der Bundestag hat den Antrag nach kontroverser Debatte am 2. Dezember mit der Mehrheit von SPD und Bündnisgrünen an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen. Dort soll nach dem Willen der Koalition der Prüfauftrag auch auf die Praxis der Visavergabe unter der vorherigen CDU/CSU-FDP-geführten Regierung erweitert werden. Die Forderung der Union auf sofortige Abstimmung des Antrags fand im Plenum keine Mehrheit.
Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob durch Mitglieder der Bundesregierung oder andere Personen in deren Verantwortungsbereich durch Erlasse, Weisungen oder in sonstiger Weise seit Oktober 1998 gegen geltendes Recht oder internationale Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland verstoßen wurde. Untersucht werden soll auch, ob Schwarzarbeit, Prostitution, Frauenhandel, terroristische Handlungen oder sonstige Kriminalität ermöglicht oder erleichert wurden und ob auf andere Weise die Sicherheit der Bundesrepublik oder anderer Schengenstaaten beeinträchtigt oder gefährdet wurde.
Aufgrund seiner Erkenntnisse soll der Untersuchungsausschuss nach dem Willen der Union gegebenenfalls auch Vorschläge zu rechtlichen Veränderungen des Visaerteilungsverfahrens machen, um die Sicherheitslage Deutschlands und der Schengenstaaten zu verbessern, die Abwehr illegaler Migrationsbewegungen zu verstärken und das Interesse an Offenheit in der globalisierten Welt nicht durch eine falsche Visapolitik zu gefährden. Dem Ausschuss sollen laut Antrag 13 Mitglieder (SPD 6, CDU/CSU 5, Bündnis 90/Die Grünen 1, FDP 1) und ebenso viele stellvertretende Mitglieder angehören.