Recht. SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen haben im Parlament einen Entschließungsantrag (15/4748) durchgesetzt, mit dem der Bundestag an seine bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes ausgedrückte Ablehnung einer Mindestspeicherfrist für Verkehrsdaten erinnert wird. Mit der Vorlage wird die Bundesregierung aufgefordert, dies zur Grundlage ihrer Verhandlungen auf EU-Ebene bei den Beratungen über einen Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Vorratsspeicherung von Daten zu machen (Rats-Dok. Nr. 8958/04). Der Entschließungsantrag bezieht sich auf die Speicherung von Daten, die in Verbindung mit der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet und aufbewahrt werden sowie Daten, die in öffentlichen Kommunikationsnetzen vorhanden sind und für die Zwecke der Vorbeugung, Untersuchung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich Terrorismus verwendet werden könnten. Nicht durchsetzen konnte sich die FDP mit einem eigenen Entschließungsantrag. Sie hatte gefordert, den EU-Entwurf ganz abzulehnen und den Beschluss in den EU-Gremien zu verhindern.