In keinem Land südlich der Sahara ist der Landbesitz ungerechter verteilt als in Südafrika. Als die Regierung des 44 Millionen Einwohner zählenden Staates 1994 ihre Landreform begann, verfügten etwa 60.000 weiße Farmer, häufig Besitzer riesiger Landwirtschaftsgroßbetriebe mit stark diversifizierter und exportorientierter Produktion, über 72 Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche. Im Wesentlichen besteht die Landreform, für die anfangs gerade einmal magere 0,4 Prozent aus dem Staatshaushalt zur Verfügung standen, aus drei Komponenten.
Die Rückgabe von Landbesitz, der während der Apartheid enteignet wurde, kann jeder beantragen, der schriftliche oder sonstige Beweise vorlegt. Ist der weiße Besitzer einverstanden, steht ihm eine finanzielle Entschädigung zu, die dem Marktwert seines Besitzes entspricht. Wenn nicht, ist im nächsten Schritt ein Enteignungsverfahren vorgesehen. Bei der Neuverteilung hingegen veräußern verkaufswillige Farmer ihren Besitz an kaufwillige schwarze Landwirte, wobei ein vereidigter Schätzer den Wert der Liegenschaften ermittelt.
Das von der Regierung angepeilte Ziel, innerhalb von 15 Jahren 30 Prozent der Agrarfläche neu zu verteilen, ist in weite Ferne gerückt - bislang wurden nur knapp drei Prozent umverteilt. Vor dem Hintergrund der im Nachbarland Simbabwe betriebenen Brachial-Enteignungen weißen Farmbesitzes fordern vor allem Landlose, dass die Neuverteilung auch in Südafrika beschleunigt werden müsse.
Bislang hat sich die südafrikanische Regierung jedoch strikt an rechtsstaatliche Grundsätze gehalten. In diesem Herbst entschied der fast ausnahmslos von schwarzen Richtern besetzte Oberste Gerichtshof, dass die Regierung einem Weißen, dessen Gelände seit Jahren von schwarzen Farmarbeitern besetzt wird, eine Entschädigung zahlen und für die Besetzer angemessene Unterkünfte errichten muss.