Wirtschaft. Einvernehmlich hat der Bundestag am 15. Dezember einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Statistik zur Informationsgesellschaft (16/40) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (16/248) angenommen. Damit wird eine EU-Verordnung umgesetzt, welche die Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich ab 2006 für zunächst fünf Jahre statistische Ergebnisse bereitzustellen, damit in der EU Statistiken über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien durch Unternehmen, Haushalte und Einzelpersonen erstellt werden können. Die beschlossene Änderung am Regierungsentwurf betrifft die Übermittlung der Daten an die obersten Bundes- oder Landesbehörden durch das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme darauf verwiesen, dass amtliche Statistiken in dieser Form nicht erforderlich seien. Die Branchen würden seit Jahren statistisches Material über die Nutzung dieser Technologien veröffentlichen. Die Regierung solle daher in Brüssel vorschlagen, dass solche Verordnungen als "vereinfachungsbedürftige" Rechtsakte gelten.