Wirtschaft und Technologie. Die Bündnisgrünen wollen gegen das Versenden massenhafter und unerwünschter E-Mails, so genannter Spams, vorgehen. Dazu haben sie den Entwurf einer Änderung des Teledienstegesetzes (16/1436) vorgelegt, den der Bundestag am 1. Juni zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat.
Die Fraktion will ein Verbot einführen, in der Kopfzeile einer kommerziellen E-Mail die Identität des Absenders zu verschleiern oder zu verheimlichen. Sie will ferner klarstellen, dass der kommerzielle Charakter einer Nachricht sich nicht nur aus dem Text selbst ergeben muss, sondern auch schon in der Betreffzeile weder verschleiert noch verheimlicht werden darf. Für den Fall eines Verstoßes gegen das Verbot der Absenderverschleierung oder -verheimlichung sowie der Verschleierung oder Verheimlichung des kommerziellen Charakters einer E-Mail soll ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können.
Wie die Fraktion erläutert, können Spams nur durch ein abgestimmtes Vorgehen beseitigt werden, das die Service-Provider, die Nutzer und den Gesetzgeber einschließt. Die für Spams typischen Täuschungsmaßnahmen sollten daher verboten werden. Der Anteil der Spams am E-Mail-Verkehr habe 2001 noch sieben Prozent, 2003 50 Prozent und im Juni 2004 bereits 65 Prozent betragen. Die dadurch verursachten Produktivitätsverluste bei Unternehmen in der EU hätten sich nach Angaben der EU-Kommision schon 2003 auf 2,5 Milliarden Euro belaufen.