Glossar
Wahlen
Bundestagswahl
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und
geheimer
Wahl auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Wählbar ist
jeder Deutsche, der volljährig ist.
"Allgemein" bedeutet, dass das Wahlrecht jedem Staatsbürger mit Vollendung des 18. Lebensjahres zusteht.
"Unmittelbar" bedeutet, dass die Wähler die Kandidatinnen und Kandidaten unmittelbar wählen, ohne die Zwischenschaltung von Wahlmännern.
"Frei" bedeutet, dass auf die Wähler von keiner Seite Druck ausgeübt werden darf.
"Gleich" bedeutet, dass jeder Stimme für die Zusammensetzung des Bundestages gleiches Gewicht zukommt.
"Geheim" bedeutet, dass niemand wissen darf, wer wie gewählt hat, es sei denn, die Wählenden geben dies selbst bekannt.
Die Wahlberechtigten entscheiden in einer Bundestagswahl über die Zusammensetzung des Bundestages. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme.
Um im Bundestag vertreten zu sein, muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder mindestens drei Direktmandate erhalten.
Der Bundestag setzt sich gegenwärtig aus mindestens 598 Abgeordneten zusammen, von denen 299 in den Wahlkreisen und weitere 299 über die Landeslisten der Parteien gewählt werden. Zusätzlich gibt es in der laufenden Wahlperiode 5 Überhangmandate. Damit umfasst die Gesamtzahl der Abgeordneten im 15. Deutschen Bundestag 603 Mitglieder.
Mit der Wahl erhalten die Abgeordneten von den Wählerinnen und Wählern den auf vier Jahre befristeten Auftrag, die Interessen des ganzen Volkes zu vertreten.
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"Allgemein" bedeutet, dass das Wahlrecht jedem Staatsbürger mit Vollendung des 18. Lebensjahres zusteht.
"Unmittelbar" bedeutet, dass die Wähler die Kandidatinnen und Kandidaten unmittelbar wählen, ohne die Zwischenschaltung von Wahlmännern.
"Frei" bedeutet, dass auf die Wähler von keiner Seite Druck ausgeübt werden darf.
"Gleich" bedeutet, dass jeder Stimme für die Zusammensetzung des Bundestages gleiches Gewicht zukommt.
"Geheim" bedeutet, dass niemand wissen darf, wer wie gewählt hat, es sei denn, die Wählenden geben dies selbst bekannt.
Die Wahlberechtigten entscheiden in einer Bundestagswahl über die Zusammensetzung des Bundestages. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme.
Um im Bundestag vertreten zu sein, muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder mindestens drei Direktmandate erhalten.
Der Bundestag setzt sich gegenwärtig aus mindestens 598 Abgeordneten zusammen, von denen 299 in den Wahlkreisen und weitere 299 über die Landeslisten der Parteien gewählt werden. Zusätzlich gibt es in der laufenden Wahlperiode 5 Überhangmandate. Damit umfasst die Gesamtzahl der Abgeordneten im 15. Deutschen Bundestag 603 Mitglieder.
Mit der Wahl erhalten die Abgeordneten von den Wählerinnen und Wählern den auf vier Jahre befristeten Auftrag, die Interessen des ganzen Volkes zu vertreten.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/b/b14