Glossar
Wahlen
Wahlvorschlag, Kreis-
Der Kreiswahlvorschlag ist die Zusammenstellung
von Formularen, mit deren Hilfe ein Kandidat für das Direktmandat in einem
Wahlkreis aufgestellt
wird. Welche formellen Voraussetzungen im einzelnen zu
erfüllen sind, ergeben sich aus dem Bundeswahlgesetz und der
Bundeswahlordnung.
Je nachdem, ob es sich um den Bewerber einer Partei oder um einen unabhängigen Bewerber handelt, sind unterschiedliche Formalien zu beachten.
Die Bewerber einer Partei müssen beispielsweise in einer besonderen Mitglieder- oder Vertreterversammlung in geheimer Wahl gewählt worden sein.
Unabhängige Bewerber müssen dagegen 200 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises auf entsprechenden Formularen beibringen, was für die etablierten Parteien entfällt.
Wahlvorschläge für Landeslisten können nur Parteien einreichen.
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Je nachdem, ob es sich um den Bewerber einer Partei oder um einen unabhängigen Bewerber handelt, sind unterschiedliche Formalien zu beachten.
Die Bewerber einer Partei müssen beispielsweise in einer besonderen Mitglieder- oder Vertreterversammlung in geheimer Wahl gewählt worden sein.
Unabhängige Bewerber müssen dagegen 200 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises auf entsprechenden Formularen beibringen, was für die etablierten Parteien entfällt.
Wahlvorschläge für Landeslisten können nur Parteien einreichen.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/w/w27