Apothekengesetz
Gesundheit und Soziale Sicherung. Das Apothekengesetz wird geändert und an europäisches Recht angepasst. Dies hat der Bundestag am 27. Januar beschlossen. Damit fällt das bisherige Regionalprinzip in der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern in Deutschland - also die Bindung an Lieferanten aus demselben oder benachbarten Landkreis.
In der abschließenden Beratung im Plenum stimmten die Regierungsfraktionen für den zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung ( 15/4293). Die Union war dagegen, die FDP-Fraktion enthielt sich. Damit folgte das Parlament der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung ( 15/4749).
Der Bundesrat hatte zuvor die Neuregelung in einer Stellungnahme zum Regierungsentwurf abgelehnt. Die bisherigen Regelungen hätten sie bewährt, heißt es dazu in einer Unterrichtung ( 15/4643). Die Bundesregierung widersprach der Länderkammer in einer Gegenäußerung: Die Altregelung verstoße gegen die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über den freien Warenverkehr.