Verwaltungsverfahren
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Verwaltungsverfahren im Sozialrecht werden geändert. Damit sollen die bestehenden Regelungen vereinfacht und enbürokratisiert, die Aufsichtsrechte gestärkt und die Förderung der Wirtschaftlichkeit bei den Sozialversicherungsträgern gefördert werden, heißt es dazu im Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/4751), der am 27. Januar gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen wurde. Zuvor hatte der zuständige Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung für die Annahme des Regierungsentwurfs in seiner Beschlussempfehlung plädiert.
Im Einzelnen soll unter anderem der Einzug der Beiträge zur Unfallversicherung bei Minijobs im Privathaushalt vereinfacht werden. Die Spitzenverbände der Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, sich auf eine Weiternutzung der elektronischen Gesundheitskarte bei einem Krankenkassenwechsel zu einigen. Geändert wurden auch das Erstattungsverfahren für die unentgeltliche Beförderung schwer behinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr und die Beitragseinzugs- und Meldevergütung.