Anträge der Opposition abgelehnt
Verkehr und Bauwesen. Vier Anträge der Opposition zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur hat das Plenum des Bundestages am 27. Januar mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. Es griff dabei die Empfehlungen des federführenden Ausschusses ( 15/4096, 15/4097, 15/3938) auf.
In ihrem Antrag "Deutschland braucht Klarheit bei der Verkehrsinfrastruktur" ( 15/2603) hat die Unionsfraktion fehlende Mauteinnahmen thematisiert. Nach dem Willen der Abgeordneten hätte die Bundesregierung in einem "schlüssigen Konzept" darlegen sollen, wie die fehlenden Mittel ausgeglichen werden und welche Infrastrukturprojekte gestrichen werden sollten.
Konkrete Vorschläge, wie die Mautausfälle ausgeglichen werden könnten, hat die FDP-Fraktion in einer Initiative ( 15/2423) unterbreitet: etwa durch Kürzung konsumptiver Ausgaben. Darüber hinaus regte sie an, bei der Finanzierung von Bundesverkehrswegen verstärkt auf privatwirtschaftliche Beteiligungsmodelle zurückzugreifen. In einem weiteren Antrag ( 15/4096) hatten sich die Liberalen dafür stark gemacht, den bisherigen Schwerpunkt bei den Infrastrukturinvestitionen in Ostdeutschland beizubehalten und die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit zügig zu realisieren. Ihrem auf Ablehnung gestoßenen Antrag "Kurskorrektur bei Verkehrsinvestitionen - Finanzierung des Bundesverkehrswegeplans 2015 sicherstellen" ( 15/3470) zufolge hätte die Bundesregierung bei der Finanzierung darauf achten sollen, dass "die Straße auf lange Sicht mit großem Abstand Verkehrsträger Nummer Eins bleiben wird" .