Energierechtsnovelle
Wirtschaft und Arbeit. Zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts ( 15/3917) soll es in der kommenden Sitzungswoche des Bundestages Mitte Februar zu Gesprächen zwischen Koalition und Opposition kommen. Darauf haben sich die Fraktionen am 26. Januar im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit verständigt. Die FDP hatte von der Regierung Auskunft über den Stand der Beratungen der Energierechtsnovelle verlangt, zu der im November zwei öffentliche Anhörungen stattgefunden hatten.
Mit dem Gesetzwurf ist unter anderem vorgesehen, dass die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post künftig auch den Strom- und Gasmarkt reguliert. Durch Entflechtung und Regulierung des Strom- und Gasnetzes soll ein funktionierender Wettbewerb auf den Märkten ermöglicht werden.
Die Bundesregierung erklärte zunächst, in den Koalitionsfraktionen werde noch ausführlich beraten. Herr des Verfahrens sei das Parlament selbst. Das Bundeswirtschaftsministerium habe Interesse an einem zügigen Abschluss der Novelle. Zu Gesprächen von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) mit Vertretern der Energiewirtschaft hieß es von Regierungsseite: "Glauben Sie nicht alles, was in den Zeitungen steht!" Auf die zahlreichen im Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben erforderlichen Verordnungen angesprochen, teilte die Regierung mit, ein Großteil davon werde erst nach der Verabschiedung des Gesetzes erarbeitet werden.
Die SPD räumte ein, zunächst koalitionsintern zu einer gemeinsamen Position kommen zu müssen. Man sei optimistisch, bis zur nächsten Sitzungswoche mit einer solchen Position in die Gespräche mit der Opposition gehen zu können. Ein so wichtiges Gesetz sollte in einem breiten Konsens abgestimmt werden. Wichtig sei zu klären, wie einerseits eine bundeseinheitliche Regulierung sichergestellt werden kann und gleichzeitig die Wünsche der Länder, am Regulierungsvollzug beteiligt zu werden, berücksichtigt werden können. Bündnis 90/Die Grünen wiesen auf die Komplexität der Materie hin. Einerseits wolle man es "richtig und solide" machen, andererseits stehe man aber stark unter Zeitdruck. Einige Änderungsanträge seien in der Koalition bereits beschlossen.
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte sich zu Gesprächen bereit, da man an einer Verzögerung des Gesetzesvorhabens kein Interesse habe. Ohne eine Beteiligung des Bundesrates werde man aber nicht zu einem Ergebnis kommen. Die Liberalen erinnerten daran, dass die Novelle am 1. April in Kraft treten sollte. Mit der Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Richtlinien sei man seit dem 1. Juli vergangenen Jahres in Verzug. Die FDP wertete dies als Zeichen dafür, dass in der Koalition intern "komplette Ratlosigkeit herrscht".