Regierung will Bundeswaldgesetz novellieren
Verbraucherschutz. Die Bundesregierung will noch im Laufe dieser Legislaturperiode das Bundeswaldgesetz grundsätzlich novellieren. Darauf weist sie in ihrer Antwort ( 15/2398) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/1640) zur Zukunft der Forstwirtschaft hin.
Die Gefährdungen und Belastungen des Waldes sowie die gesellschaftlichen Anforderungen an den Wald haben sich nach Einschätzung der Regierung seit Inkrafttreten des Bundeswaldgesetzes im Jahr 1975 deutlich verändert. Hierzu zählten Stoffeinträge und Freizeitaktivitäten der Bevölkerung ebenso wie die sich abzeichnenden Tendenzen zu einer Klimaänderung mit den daraus resultierenden Folgeschäden wie Trockenheit und Sturmwurf.
Die Regierung hält es daher für erforderlich, der wesentlichen Rolle des Waldes für den Naturhaushalt, das Klima, die Rohstoffversorgung und die Bedürfnisse der Bevölkerung im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie Rechnung zu tragen, indem die gesetzlichen Grundlagen weiterentwickelt werden.
Derzeit werde im Bundesverbraucherschutzministerium ein entsprechendes Eckpunktepapier erarbeitet, in das auch die Handlungsempfehlungen des Nationalen Waldprogrammes einfließen sollen und das in "absehbarer Zeit" mit den interessierten Kreisen erörtert werden solle. Zu berücksichtigen sei jedoch auch, dass die in der Föderalismuskommission diskutierte Neuordnung der Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern auch Auswirkungen auf das Novellierungsverfahren zum Bundeswaldgesetz haben könne.
Um die multifunktionale Bedeutung der Wälder zu erhalten, heißt es in der Antwort weiter, ziele die Waldpolitik der Regierung darauf ab, die naturnahe Waldbewirtschaftung und die biologische Vielfalt der Wälder weiter zu stärken, Holz als den wichtigsten nachwachsenden Rohstoff zu fördern, die Forstbetriebe zu stärken, international einen Beitrag zur Bekämpfung der globalen Waldzerstörung zu leisten und die Gesellschaft in Fragen der Walderhaltung und Waldbewirtschaftung künftig intensiver zu informieren und einzubinden.
Darüber hinaus hält die Regierung es nicht für zielführend, die vorhandenen, unterschiedlichen Schutzgebietskategorien auf einige wenige zu reduzieren, da diese auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen mit unterschiedlichen Schutzzwecken sowie historisch und regional entstandenen Differenzierungen basierten. Dies ermögliche eine Differenzierung entsprechend den unterschiedlichen Schutzgegenständen, Schutzzielen und den damit verbundenen notwendigen Nutzungsbeschränkungen. Die regionale und lokale Akzeptanz einzelner Schutzgebiete sei meist langfristig gewachsen und eng mit der Namensgebung entsprechend der jeweiligen Schutzgebietskategorie verbunden. Um die Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit auch auf internationaler Ebene zu verbessern, könnten die derzeit existierenden weltweiten Klassifizierungen der "International Union for Conservation of Nature and National Ressources" und der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa verwendet werden, schreibt die Regierung weiter.