Betriebsrenten
Gesundheit und SozialeSicherung. Die im Rahmen der Gesundheitsreform beschlossene Erhöhung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Versorgungsbezüge und Betriebsrenten soll nach dem Willen der FDP zurückgenommen werden. Diese Regelung verstoße gegen das "elementare Recht auf Vertrauensschutz", heißt es in einem Antrag der Fraktion (15/2472). Die Erhöhung schade der Glaubwürdigkeit der Politik und schaffe eine Atmosphäre des Miss-trauens, so die Abgeordneten. Die höheren Beiträge würden dazu führen, dass die Bürger nun weniger Verträge für die private Altersvorsorge abschließen würden. Im Einzelnen zahlen pflichtversicherte Rentner seit 1. Januar die vollen Beitragssätze zur Kranken- und Pflegeversicherung: 16 Prozent statt wie bisher den halben Beitragssatz in Höhe von 8 Prozent. Die Parlamentarier sind davon überzeugt, dass viele Arbeitnehmer die Neuregelung als ungerecht empfinden, da bei der Auszahlung noch einmal Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.