Pflanzenschutzübereinkommen
Verbraucherschutz. Der Bundestag soll die im November 1997 im Rahmen einer Konferenz der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) angenommene Fassung des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC) ratifizieren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 15/2544) hat die Bundesregierung vorgelegt. Ziel des IPPC sei es, international ein wirkungsvolles Vorgehen gegen die Ein- und Verschleppung gefährlicher Schad-organismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse sicherzustellen, geeignete Bekämpfungsmethoden zu fördern und die Zusammenarbeit der Vertragsstaaten auf diesem Gebiet zu regeln. Die im November 1979 verabschiedete Ursprungsfassung des IPPC habe sich "grundsätzlich" bewährt. Mit der nun vorgelegten Revision solle aktuellen internationalen Gegebenheiten und Entwicklungen im Pflanzenschutzrecht Rechnung getragen und eine Kommission für pflanzengesundheitliche Maßnahmen geschaffen werden, die das Verfahren der Erarbeitung und Annahme internationaler pflanzengesundheitlicher Standards effektiver gestaltet und den Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien intensiviert. Das IPPC lege internationale Standards fest, nach denen auf einer wissenschaftlich fundierten Basis die notwendigen pflanzengesundheitlichen Maßnahmen vorgenommen werden könnten, ohne dass diese ein unzulässiges Handelshemmnis darstellten. Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung zudem das Pflanzenschutzgesetz an die abweichende Definition der Begriffe "Pflanzen" und "Pflanzenerzeugnisse" im IPPC anpassen.