Schengener Abkommen
Inneres. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen in der EU vorgelegt ( 15/2546). Die Änderungen gehen auf einen Ratsbeschluss zum Durchführungsübereinkommen des Schengener Übereinkommens (SDÜ) zurück.
Ziel sei es, die strafrechtliche Zusammenarbeit in den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität zu verbessern. Dies werde durch eine Änderung des SDÜ erreicht. Ziel ist es, die Observation einer Person im Bundesgebiet fortzusetzen, wenn "konkrete Anhaltspunkte" den Schluss zulassen, dass diese Person mit dem Täter in Verbindung steht oder in Verbindung treten wird.
Dies gelte auch, wenn zwischen der Person und dem Täter eine solche Verbindung hergestellt wird und die Observation dazu führt, den Sachverhalt zu erforschen oder den bisher unbekannten Aufenthaltsort des Täters zu ermitteln, falls dies auf andere Art und Weise weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre. Es werde klargestellt, heißt es, dass die Observation im Bundesgebiet nur zulässig ist, wenn die Voraussetzungen der Strafprozessordnung für eine Observation ebenfalls vorliegen.