Anträge zur weiteren Beratung an den Fachausschuss überwiesen
Familie. Deutschland braucht nach Ansicht der CDU/CSU und FDP bessere Rahmenbedingungen für die Tagespflege von Kleinkindern als Ergänzung institutioneller Betreuungsmöglichkeiten. In einem Antrag ( 15/2651) fordert die Union die Bundesregierung auf, zu prüfen, inwieweit die Tagespflege aufgewertet und stärker in die öffentliche Förderung einbezogen werden kann. Auch soll die Regierung auf die Länder einwirken, der Tagespflege in allen Bundesländern einen entsprechenden Stellenwert bei der Förderung und in der Landesgesetzgebung einzuräumen. Vor dem Hintergrund der "katastrophalen" kommunalen Finanzsituation dürften allerdings beim Ausbau der Tagespflege keine Regelungen getroffen werden, die bei den Kommunen zusätzliche Kosten verursachen oder die klare Kompetenzzuordnung und Finanzverantwortung verwischen, so die Union. Im Übrigen hätte die Bundesregierung ihre Zusage, für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren den Kommunen mehrere Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen, nicht erfüllt, kritisieren die Abgeordneten. Sollte der Bundesgesetzgeber durch Festlegungen oder Mindeststandards Mehrkosten verursachen, müssen diese nach der Vorstellung der Fraktion klar beziffert und den Kommunen erstattet werden.
Zur Sicherung der Qualität bei den Tagespflegepersonen empfehlen die Antragsteller, eine Grundqualifizierung einzuführen und Tagespflegestützpunkte einzurichten. Diese könnten entweder am Jugendamt, aber auch an einem Kindergarten, einer Kinderkrippe oder einem Mütterzentrum errichtet werden und die Gewinnung, Qualifizierung, Beratung und Vermittlung der Tagespflegekräfte übernehmen. Die Einrichtungen könnten sich an dem 2004 in Bayern gestarteten "Modellprojekt zur Förderung der qualifizierten Tagespflege" orientieren. Schließlich schlagen die Abgeordneten vor, die Regelung des steuerlichen Status von Tagespflegeeltern einer gesonderten Überprüfung zu unterziehen.
Die Liberalen plädieren in ihrem Antrag ( 15/2697) für eine stärkere Anerkennung und Würdigung der Leistung von Müttern und Vätern, die sich ganz der Betreuung ihrer Kinder oder auch anderer Angehöriger widmen. Sie erbringen Leistungen, die der gesamten Gemeinschaft zugute kommen, so die FDP. Im Hinblick "auf die großen Defizite besonders in den alten Bundesländern" fordern die Liberalen die Bundesregierung auf, den quantitativen Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren "dringend" voranzutreiben.
Ganz besonders wichtig sei die Förderung von Betreuungsplätzen der Kinder von zwei bis drei Jahren. Denn in dieser Zeit, wenn kein Erziehungsgeld mehr gezahlt würde und noch kein gesetzlicher Kindergartenanspruch bestehe, gebe es für Eltern eine Lücke in der Förderung.
Es seien "klare, einfache und unbürokratische" steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen für Tagesmütter und -väter sowie für Eltern zu schaffen. Es müsse gewährleistet werden, so die FDP, dass diese bundeseinheitlich angewandt würden. Für Kinder im Kindergartenalter sei das Angebot an Betreuungsplätzen vor allem im Hinblick auf regionale Unterversorgungen auszubauen und verstärkt zu Ganztagsangeboten mit Mittagsverpflegung auszuweiten. Die verbleibenden Halbtagsbetreuungsangebote sollten bedarfsgerecht zu "vollen Halbstagsplätzen" erweitert werden, die auch Mittagsessen beinhalten, damit eine Halbtagsbeschäftigung für den erziehenden Elternteil möglich werde. Eine Flexibilisierung von Öffnungszeiten und das Öffnen der Kinderbetreuungseinrichtungen auch in Schulferienzeiten müssten bundesweit bedarfsgerecht sichergestellt sein. Im Sinne der Chancengleichheit und pädagogischer Erkenntnisse müsste auch und gerade frühkindliche Bildung kostenfrei sein und nicht erst die schulische Bildung. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass "endloses Studieren" kostenlos bleiben solle, aber die Gebühren für die Kindergärten "explodieren", so die FDP.
Schließlich fordern die Liberalen unter anderem, die Privatisierung kommunaler Kindertageseinrichtung voranzutreiben und die Ausbildung von Erzieherinnen auf hohem Niveau bundeseinheitlich konzeptionell und strukturell zu reformieren. Die besonderen Bedürfnisse von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern müsse gerade in Kindertageseinrichtungen angemessen berücksichtigt werden. Die Integration von Migrantenkindern müsse aktiv und systematisch gefördert werden. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften zwischen Eltern und Erzieherinnen und Erziehern müssten etabliert werden. Es sollten verbindliche Diagnosen mit Sprachstandserhebungen im Alter von vier oder fünf Jahren eingeführt werden. Diese Sprachtests ermöglichten es, sofortige Maßnahmen einzuleiten, die dem Entwicklungsstand jedes Kindes gerecht werden.
Der Bundestag hat die beiden Anträge am 24. März zur federführenden Beratung an den Familienausschuss überwiesen. Auch ein inhaltlich ähnlicher Antrag der Koalition ( 15/2580, siehe auch "Das Parlament" vom 8. März) wurde an den Fachausschuss überwiesen. bes/bob