Alterseinkünftegesetz
Finanzen. Die Fraktionen im Finanzausschuss wollen sich noch in dieser Woche über eine Einigung zum Alterseinkünftegesetz verständigen, um so ein Vermittlungsverfahren zu verhindern. Der Ausschuss hat die Beratung des von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurfs zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen ( 15/2150) und des gleichlautenden Regierungsentwurfs ( 15/2563, 15/2592) am 24. März fortgesetzt. Dabei haben die Koalitionsfraktionen 25 Änderungsanträge zu ihrem Gesetzentwurf eingebracht, die überwiegend redaktioneller Natur sind. Mit dem Alterseinkünftegesetz soll die nachgeordnete Besteuerung bei der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung und den gesetzlichen Renten eingeführt werden.
Der Ausschuss hat darüber hinaus die Beratung des Gesetzentwurfs von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums ( 15/2587) aufgenommen. Darin wird verlangt, eine Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (so genannte Alkopops) zu erheben, um Minderjährige vor zunehmenden Alkoholkonsum zu schützen.
Außerdem sollen diese Erzeugnisse mit einem Hinweis auf das Abgabeverbot an Jugendliche gekennzeichnet werden. Um den Einstieg in das Rauchen zu erschweren, soll darüber hinaus die kostenlose Abgabe von Zigaretten verboten und für Zigarettenpackungen eine Mindestgröße vorgeschrieben werden.
Das Gesetz soll laut Entwurf zum 1. Juli 2004 in Kraft treten. vom