Öffentlich-private Partnerschaften
Wirtschaft und Arbeit. Der Bundestag hat sich am 1. April dafür ausgesprochen, die Chancen besser zu nutzen, die sich aus öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) ergeben. Einen entsprechenden Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/1400) nahm er gegen das Votum von CDU/CSU und FDP auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit ( 15/2663) an.
Die Koalition hatte ihren Antrag damit begründet, dass mit ÖPP eine dauerhafte, im beiderseitigen Vorteil liegende Kooperation zwischen öffentlichen Händen und Privatwirtschaft angestrebt wird. Die Chancen der ÖPP sollten noch umfassender vor allem im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, des öffentlichen Hoch- und Tiefbaus, des e-Governments, der sozialen Dienste, des Verteidigungswesens sowie in Forschung, Bildung und Kultur weiterentwickelt werden. Die Regierung wurde aufgefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen vor allem im Vergabe-, Steuer-, Haushalts-, Kommunal- und Zuwendungsrecht zu überprüfen. Ferner sollte darauf hingewirkt werden, dezentrale ÖPP-Servicestäbe zu schaffen und einen bundeseinheitlichen Maßstab für den Wirtschaftlichkeitsvergleich zu entwickeln. vom