Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen lehnt Gesetzentwurf ab
Familie. Als "nicht zielführend" hat der Familienausschuss am 31. März einen Gesetzentwurf des Bundesrates ( 15/1406) und einen gleichlautenden Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion ( 15/1114) zur Novellierung des 1991 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendhilfegesetzes abgelehnt. Auch ein Entschließungsantrag der FDP fand keine Zustimmung des Gremiums.
Die Länderkammer und die Unionsfraktion schlugen in ihren Gesetzentwürfen vor, angesichts der Finanznot der Kommunen Kosten zu dämpfen und "stärker als bislang" die knapper werdenden Ressourcen ziel- und zweckgerichtet einzusetzen. Auch wenn sich das geltende Recht "in seinen Zielsetzungen dem Grunde nach" bewährt habe, zeige sich in der Praxis jedoch die Notwendigkeit, einige Bereiche des Kinder- und Jugendhilfegesetzes auf den Prüfstand zu stellen und die Kosten-Nutzen-Relation zu hinterfragen. Der Kostenanstieg in der Jugendhilfe sei seit Inkrafttreten des Gesetzes enorm.
Im Einzelnen sehen die Entwürfe vor, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte junge Menschen an die Eingliederungshilfe für körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche anzugleichen, den Leistungsrahmen für junge Volljährige auf die Fälle zu beschränken, in denen eine Jugendhilfemaßnahme bereits vor Volljährigkeit begonnen hat, und das Kindergeld bei der Erhebung eines Kostenbeitrages für Jugendhilfeleistungen anzurechnen, wenn das Jugendamt den Lebensunterhalt des Kindes sicherstellt.
In der Diskussion verteidigte die Union ihre Initiative. Es gehe dabei um mehr Leistungsgerechtigkeit, denn "jede Solidarität hat ihre Grenzen". Auch gelte es, mehr Verantwortung auf die Kommunen zu übertragen und gegen Mißbrauchsfälle vorzugehen, weil sie Unfrieden schafften. Jugendämter seien zu Vollzugs- und Zahlstellen geworden. Dass es angesichts der "horrenden Kostensteigerungen" Handlungsbedarf gebe, habe die Bundesregierung inzwischen eingesehen, so die Union.
Die SPD kritisierte das Unionsvorhaben. Das geltende Gesetz habe sich bewährt. "Wir haben nur Vollzugsdefizite", so die Sozialdemokraten. Die Gesetzentwürfe seien "reine Kameralistik" und die dadurch angestrebte Einsparung fiktiv, denn nur Leistungsstreichungen bedeuteten wirkliche Kostenreduzierung. Ähnlich argumentierten die Grünen. Die Unionsvorschläge führten lediglich zur Verlagerung der Kosten. Die Regierungsfraktionen kritisierten auch die Vorschläge zur Kürzung bei jungen Volljährigen und die Neugestaltung der Eingliederungshilfe bei behinderten Kindern und Jugendlichen. bes