EU-Beitrittsstaaten keine neuen Übergangsfristen gewähren
Finanzen. Der Bundestag hat sich am 1. April einvernehmlich dafür ausgesprochen, den EU-Beitrittsstaaten nur diejenigen Übergangsfristen zu gewähren, die den bisherigen Mitgliedstaaten eingeräumt werden. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 15/2848) vom Vortag an.
Der Ausschuss hatte eine Entschließung der Koalition zu einem EU-Richtlinienvorschlag "im Hinblick auf die Möglichkeit der Anwendung vorübergehender Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen auf Energieerzeugnisse und elektrischen Strom durch bestimmte Mitgliedstaaten" angenommen. Der Richtlinienvorschlag sieht vor, den EU-Beitrittsstaaten Übergangsfristen bis zur Anwendung der Mindeststeuersätze der EU-Energiesteuerrichtlinie zu gewähren. Diese Übergangsfristen seien im Hinblick auf die großen Unterschiede in den Energiesteuersätzen und die dadurch entstehenden Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt sehr großzügig. Die Beitrittsländer sollten so schnell wie möglich die Vorgaben der Energiesteuerrichtlinie umsetzen. Vor allem bei der Anwendung des Mindeststeuersatzes auf Diesel sollten keine längeren Übergangsfristen als für die alten Mitgliedstaaten gewährt werden. vom