Europarat will Vereinte Nationen stärken
Vor dem Hintergrund der Missachtung der UNO im Zusammenhang mit dem Krieg gegen den Irak hat sich die Parlamentarische Versammlung des Europarats am 28. April für eine institutionelle Stärkung der Vereinten Nationen ausgesprochen. Die Besetzung eines souveränen Staates ohne vorherige Genehmigung und ein Mandat durch den Sicherheitsrat habe das Vertrauen in das multilaterale System untergraben, heißt es in der von 313 Parlamentariern aus den 45 Mitgliedstaaten des Europarats verabschiedeten Entschließung.
Der UN-Sicherheitsrat, der noch immer die bestehende Weltordnung unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg widerspiegele, müsse in seiner Zusammensetzung und seine Arbeit repräsentativer an den aktuellen Mitgliederkreis der Vereinten Nationen angepasst werden. Zugleich spricht sich die Versammlung für die Einführung einer parlamentarischen Ebene aus, auch schon als "Parlament der Menschheit" bezeichnet. Bisher sind in der UN-Vollversammlung nur Regierungsbeauftragte, zumeist Diplomaten mit strengen Weisungen aus ihren Hauptstädten, vertreten. Eine parlamentarische Dimension könne dagegen flexibler agieren, hieß es in der Debatte, und sie habe den Vorteil, die Umsetzung wichtiger Ergebnisse von Konferenzen und Gipfeltreffen auf nationaler Ebene weiter vorantreiben zu können.
Insgesamt möchte der Europarat dazu beitragen, die Transparenz der Arbeitsverfahren zu verbessern und die Beschlussfassung im Sicherheitsrat wirksamer im Sinne von mehr Handlungsfähigkeit zu gestalten. Dazu soll vor allem das derzeitige Veto-System geändert werden, das auch in der Irak-Krise zu einer Blockade geführt hat. Zu den Vorschlägen der Versammlung gehört ferner die Verlängerung des Mandats des Präsidenten der Vollversammlung auf drei Jahre. Für dieses Amt solle eine politische Persönlichkeit gewählt werden, um der Vollversammlung mehr politisches Gewicht zu verleihen.
Weiter unterstützt die Versammlung den Vorschlag des EU-Parlaments, ein System des doppelten Vetos einzuführen. Das Veto soll nur dann gelten, wenn es von zwei Ständigen Mitgliedern eingelegt wird. Derzeit genügt das Veto eines Ständigen Mitglieds (USA, Russland, China, Großbritannien, Frankreich), um einen Beschluss zu verhindern. Ein Veto soll überhaupt nur noch in Fällen wie Bedrohungen des Weltfriedens, Verletzung des Friedens und Angriffsakten möglich sein. Ansonsten soll mit Mehrheit abgestimmt werden können.
Über diese Vorschläge hinaus unterstützen die Europaratsparlamentarier die Entschließung des Europäischen Parlaments über die Beziehungen zwischen der EU und den Vereinten Nationen von Januar dieses Jahres und begrüßen vor allem den Vorschlag, ein Netzwerk von Parlamentariern einzuführen zur Erörterung wichtiger politischer Fragen. Auch wird darauf verwiesen, dass es eine fundamentale Aufgabe der Vereinten Nationen sein müsse, sich für eine bessere und gerechtere Weltwirtschaftsordnung einzusetzen. H. H.