Ab dem Jahr 2009
Das Europäische Parlament hat den EVP-Vorschlag übernommen, ab 2009 jährlich jeweils zwei Kulturhauptstädte Europas zu benennen. Damit wird die EU-Initiative, dass die europäische kulturelle Vielfalt jedes Jahr neu in Form von wechselnden Kulturhauptstädten dokumentiert wird, an die Erweiterung der EU angepasst. Deutschland kann somit zwei Vorschläge für die Kulturhauptstadt 2010 vorlegen.
Entgegen dem Wunsch des französischen Berichterstatters und Kultusministers seines Landes, Michel Rocard (SPE), jährlich nur eine Stadt zu benennen, sprach sich die Mehrheit des Parlaments für das Zwei-Kulturhauptstädte-Modell aus. Zusätzlich wurde festgelegt, dass jeder Mitgliedstaat mindestens zwei Bewerberstädte nominieren soll, um durch größeren Wettbewerb einen hohen Qualitätsstandard zu sichern. Dieser Beschluss wurde auch von der zuständigen Kommissarin Viviane Reding unterstützt.
Mit der Parlamentsforderung, jeweils mindestens zwei Vorschläge für die Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas vorzulegen, soll eine Entwicklung der letzten Jahre korrigiert werden, dass mit Ausnahme Irlands nicht ein einziges Mal mehr als eine Bewerberstadt vorgeschlagen wurde. Fast ausnahmslos wurden Städte vorgeschlagen, die unter Wahlgesichtspunkten von besonderem Interesse waren. Damit wurde die europäische Dimension oft zweitrangig und die Versuchung, große Folklorefestivals zu feiern, sei groß gewesen. Nach dem Beschluss sollen die Kulturhauptstädte in den Jahren 2009 bis 2018 aus folgenden Ländern kommen:
Damit hat "Münster die nötige Rechtssicherheit für seine Bewerbung", erklärte die münsterländische Europaabgeordnete Hedwig Keppelhoff-Wiechert (EVP) nach der Abstimmung.
Münster mit seiner großen europäischen Geschichte und seinem europaorientierten Konzept habe eine hervorragende Ausgangsposition. Doch hat sich mit Braunschweig bereits ein zweiter gewichtiger Bewerber aus Norddeutschland in den Ring begeben. Neu ist, dass auch Ungarn als neues Mitgliedsland der EU im gleichen Jahr zwei Kulturhauptstädte vorschlagen darf. H. H.