Haftung bei Tankerunfällen
Recht. Der auf der Grundlage des Übereinkommens von 1992 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden zu bildende Zusatzfonds 2003 wird Entschädigungen bis zu einer Milliarde Euro leisten. Die Bundesregierung hat zu dem in London unterzeichneten Protokoll zwei Gesetzentwürfe ( 15/2947, /2949) vorgelegt. Die EU-Mitgliedstaaten hätten ihren Willen bekundet, das Protokoll möglichst bis Ende Juni 2004 umzusetzen.
Die Regierung argumentiert, das Auseinanderbrechen des Tankers "Erika" vor der französischen Küste im Dezember 1999 und die Havarie des Tankers "Prestige" vor der galizischen Küste im November 2002 hätten verdeutlicht, dass im Haftungsübereinkommen von 1969 und im Fondsübereinkommen von 1992 festgesetzte Haftungs- und Entschädigungsbeiträge zur Schadendeckung bei Unfällen katastrophalen Ausmaßes bei weitem nicht ausreichten. Eine Erhöhung der Entschädigungssumme sei dringlich und durch den Zusatzfonds verwirklicht worden. bob