Außengastronomie
Tourismus. Abgelehnt hat der Bundestag am 29. April einen Antrag der FDP-Fraktion ( 15/674), die Sperrzeiten für die Außengastronomie verbraucherfreundlich zu gestalten. Er folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Tourismus ( 15/1287).
Die FDP war dafür eingetreten, die "Nachtzeit" im Sinne des Immissionsschutzrechts während des Zeit-raums der jährlichen Sommerzeit erst um 23 Uhr statt bereits um 22 Uhr beginnen zu lassen. Für Betriebe der Außengastronomie sollte die Sperrzeit im Sommer sogar erst um 24 Uhr beginnen. Die Liberalen hatten dies damit begründet, dass sich das Konsumentenverhalten in den letzten Jahren verändert habe. Besuche in Gaststätten würden in die späten Abendstunden verlegt. Biergärten und Straßencafés trügen zu einer florierenden Gaststättenkultur bei.
Neben den Liberalen stimmte auch die CDU/CSU für den Antrag. Im Tourismusausschuss hatte die Koalition argumentiert, der Antrag blende das hohe Ruhebedürfnis der Anwohner völlig aus. Für die Anwohner, vor allem jene, deren Arbeitstag schon in den frühen Morgenstunden beginne, könne dies eine nicht hinnehmbare Verkürzung der Nachtruhe mit möglicherweise gesundheitsschädlichen Folgen bedeuten. Außerdem seien die Kommunen am besten in der Lage, sachgerechte Lösungen zu treffen. In vielen großen Städten sei schon eine Lockerung der Sperrzeiten zu verzeichnen. vom