Tierseuchengesetz
Verbraucherschutz. Die Bundesregierung will das Tierseuchengesetz ändern und hat dazu einen Gesetzentwurf ( 15/2943) vorgelegt, den der Bundestag am 29. April zur Beratung an den Verbraucherschutzausschuss überwiesen hat. Zur Begründung heißt es, gerade bei hoch ansteckenden Tierseuchen biete das bestehende Tierseuchengesetz keine ausreichende Grundlage für weitere Ermächtigungen.
So hält es die Regierung für notwendig, bei der Bekämpfung von Tierseuchen Viehtransporte unter bestimmten Voraussetzungen bundesweit einzuschränken. Zudem müsse der außerlandwirtschaftliche Personen- und Fahrzeugverkehr in Vieh haltenden Betrieben sowie in Verdachtssperrbezirken, Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten reglementiert werden. Auch bestehe Bedarf, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an den Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland an Flug- und Schiffshäfen sowie bei bestimmten Fahrzeugen anordnen zu können.
Ferner gewinne zunehmend auch der Schutz lebender Tiere bei der Bekämpfung von auf den Menschen übertragbaren Tierkrankheiten an Bedeutung. In der geltenden Fassung sei das Tierseuchengesetz zu stark auf den Schutz der Tierbestände und die Bekämpfung von Tierseuchen ausgerichtet. Zugleich will die Bundesregierung das Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz ändern, um den Tierseuchenkassen nicht nur die Nutzung der Daten der Rinderbank zur Beitragserhebung, sondern auch zur Abwicklung der Entschädigungen zu ermöglichen.
So sollen künftig für Ziegen und Gehegewild Beiträge zur Tierseuchenkasse erhoben werden. Zusätzliche Kosten können nach Einschätzung der Regierung auch den Ländern entstehen, da künftig beim Auftreten einer Seuche für Gehegewild ebenfalls Entschädigungen vorgesehen sind. sas