Einrichtungen des Bundes
Bildung und Forschung. Die Arbeit der Forschungseinrichtungen des Bundes soll regelmäßig bewertet werden mit dem Ziel, die Transparenz der Ressortforschung zu erhöhen, ihre Effizienz zu steigern und die Forschungsqualität im internationalen Wettbewerb zu sichern. Darüber waren sich alle Fraktionen im Ausschuss für Bildung und Forschung am 28. April einig.
Das Gremium stimmte nach der abschließenden Beratung über drei Anträge ab. Dabei wurde die älteste der Initiativen, der FDP-Antrag ( 15/222), mit den Stimmen der Regierungsfraktionen abgelehnt. Keine Zustimmung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen fand auch der Antrag der Union ( 15/1981). Gegen die Stimmen der Opposition, die ihre Anträge gegenseitig unterstützte, nahm der Ausschuss hingegen den Antrag der Regierungsfraktionen ( 15/2665) an.
Zur Begründung für ihre Ablehnung führten die Regierungsfraktionen an, der FDP-Antrag erwecke den Eindruck, "wir fangen bei der Evaluierung bei Null an". Dabei "wurde unter dieser Regierung mit der Evaluierung bereits begonnen". Die Qualitätsprüfung und Bewertung müsse mit "sehr viel Augenmaß und Differenziertheit" geschehen, so die Sozialdemokraten.
Der Unionsantrag ist aus der Sicht von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hingegen widersprüchlich und nimmt durch seine Forderungen mögliche Ergebnisse der Evaluierung vorweg.
Für die Liberalen, die mit ihrer Initiative die Diskussion über die regelmäßige Bewertung der Ressortforschung angestoßen hatten, geht der Ausschuss mit dieser Beratung in die richtige Richtung, auch wenn die Fraktionen in der Zielsetzung noch ein wenig divergierten.
Die Union kritisierte den Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen als zu allgemein und lobte gleichzeitig die Entwicklung bei den Regierungsfraktionen, die nun die Notwendigkeit der Evaluierung der Bundeseinrichtungen erkannt hätten. bes