Änderung des Baugesetzbuches einstimmig beschlossen
Verkehr und Bauwesen. Mit den Stimmen aller Fraktionen passierte am 30. April ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EG-Richtlinien ( 15/2250) in der vom Ausschuss veränderten Fassung das Parlament. Entsprechende Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Änderung des Baugesetzbuchs ( 15/360 und 15/513) sowie ein Antrag der FDP ( 15/2346) wurden im Ausschuss für erledigt erklärt.
Das neue Gesetz soll sich am Leitbild der nachhaltigen Stadtentwicklung orientieren und umweltbezogene Anforderungen des Gemeinschaftsrechts bei der Bauleitplanung integrieren sowie planungsrechtliche Verfahrensschritte auf hohem Umweltschutzniveau vereinheitlichen. Darüber hinaus sollen die Gemeinden rechtliche Grundlagen erhalten, auf deren Basis sie Stadtumbaumaßnahmen einleiten können. Weiter heißt es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses ( 15/2996) könnten die Kommunen Maßnahmen im Sinne der "Soziale Stadt" ergreifen.
Der Bundesregierung zufolge werden durch das Gesetz Anlagen zur Erzeugung von Biomasse privilegiert. Auch die private Nutzung, etwa auf ländlichen Höfen, sei damit nicht ausgeschlossen.
Erfreut zeigten sich die Fraktionen darüber, dass eine positive Grundstimmung und der Wille zur Einigung und Kompromissbereitschaft das Klima der Ausschussberatungen bestimmt habe. So äußerten sich Vertreter von SPD und Union gleichermaßen zuversichtlich, dass auch der Bundesrat zustimmen werde.
Verknüpft habe man die Beratungen mit dem Ziel, bei der Umsetzung der EG-Richtlinie in nationales Recht über die europarechtlichen Anforderungen nicht hinauszugehen, so die Fraktionen von SPD und CSU/CSU bei der abschließenden Ausschussberatung. Laut SPD bringt das Gesetz deutlich verbesserte Planungsinstrumente für die 14.000 Kommunen hierzulande. Die Union hob hervor, man habe investorenhemmende Vorkehrungen beim Planungsverfahren und Bürokratie abbauen und das kommunale Element stärken wollen. Aus Sicht der FDP ist bei den Einigungs- und Belastungsflächen ein "anständiger" Kompromiss zustande gekommen.
Nachgegeben haben Bündnis90/Die Grünen nach den Worten ihrer Vertreterin beim Teilflächennutzungsplan, bei der Außenbereichssatzung sowie bei der Rückstellung von Bauanträgen für Windeinergieanlagen. Sie räumte ein, dass die Ergebnisse der Ausschussverhandlungen in ihrer Partei strittig gewesen seien. Dennoch glaube sie, das Resultat nun "mit gutem Gewissen" an die Länderkammer weitergeben zu können. sas